Registered Persons (15)
in Naters, of Naters
Mitglied der Geschäftsleitung / mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuris
in Naters, of Blatten
Mitglied der Geschäftsleitung / mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuris
in Stalden VS, of Stalden (VS)
Mitglied der Geschäftsleitung / mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuris
in Glis (Brig-Glis), of Brig-Glis
Mitglied der Geschäftsleitung / mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuris
in Mörel-Filet, of Mörel-Filet
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Basel, of Aesch (BL)
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bellwald, of Bellwald
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Blatten b. Naters (Naters), of Goms
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Naters, of Naters
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Glis (Brig-Glis), of Leutwil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Brig (Brig-Glis), of Kippel
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Naters, of Termen
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, of Luzern
Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO)
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (10)
Zeiter Armin
Resigned
in Grengiols, of Fieschertal
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 19.09.2025
Schwestermann Stefan Josef
Resigned
in Brig (Brig-Glis), of Brig-Glis
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
until 25.07.2023
Burgener Hans Peter
Resigned
in Brig (Brig-Glis), of Saas-Balen
Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.11.2022
until 25.01.2022
Imboden Matthias Luzian
Resigned
in Brig (Brig-Glis), of Grächen und St. Niklaus
Mitglied der Direktion / mit Kollektivprokura zu zweien aber nicht mit einem anderen Prokuristen
until 25.01.2022
Bittel Martin
Resigned
in Bellwald, of Bellwald
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 25.01.2022
Eyer Urban
Resigned
in Ried-Brig, of Ried-Brig
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 25.01.2022
Ruppen Franz Karl
Resigned
in Naters, of Naters
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 25.01.2022
Britsch Beat
Resigned
in Zwischbergen, of Termen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Jentsch Philipp
Resigned
in Naters, of Goms
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
In Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe der mit der EnBAG-Gruppe durch langfristige Verträge verbundenen Oberwalliser Gemeinden, insbesondere in den Bezirken Brig, Östlich-Raron und Goms, bezweckt die Gesellschaft namentlich die kostengünstige Belieferung des EnBAG-Vertragsgebietes mit elektrischer Energie. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe wird sie durch die übrigen Gesellschaften der EnBAG-Gruppe unterstützt. Als Managementgesellschaft der EnBAG-Gruppe führt sie die EnBAG-Tochtergesellschaften der zweiten Ebene bei der Umsetzung der Gruppenstrategie. Sie ist zuständig für die zentralen Dienste und das Rechnungswesen der EnBAG-Gruppe. Bei ihr ist das gesamte Personal der EnBAG-Gruppe angesiedelt. Ihr obliegt der Stromhandel, namentlich die Beschaffung der benötigten Energie und deren Verkauf an die Endkunden. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen, kontrolltechnischen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.
Public Contracts (SIMAP) 6 entries
Ausschreibung Digitales Netz - GIS, Netzberechnung, Niederspannungsleitsystem
EnBAG AG: Schliesssystem
KW Ganterbach-Saltina - Erneuerung Zentrale Silliboden - Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung elektromechanische Ausrüstung inkl. Energieableitung und leittechnische Ausrüstung
KW Ganterbach-Saltina: Sanierung Druckleitung - Los 1 - Korrosionsschutz
Gesamtheitliche Energieoptimierung - Energiehandel, SDL, Kundenflexibilitäten, Prognose und NE7 Überwachung und Steuerung
HES as a Service mit zusätzlichen Dienstleistungen für eine EVU
Cantonal Publications
30.07.2026
bis 30.07.2027
BA-VS20
Amtsblatt ↗
PDF ↗
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen – 24 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen SS Aebnet und UW Ernen, Lax
Bauherr:
EnBAG AG
· CHE-112.158.163
Industriestrasse 26, 3900 Gamsen
Canton du Valais - Service de l'énergie et des forces hydrauliques, Kanton Wallis - Dienststelle für Energie und Wasserkraft , Sion
▸ Rechtsmittel
Die Gesuchsunterlagen werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und können während der Auflagedauer bei der betroffenen Gemeinde eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sie nach vorgängiger Terminvereinbarung beim zuständigen Departement für Energie, Dienststelle für Energie und Wasserkraft (Tel. 027/606.31.00, Av. de la Gare 20, Sitten), einzusehen oder elektronisch herunterzuladen: https://esti-consultation.ch/pub/7091/c408d3cefa Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung;b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsentsc