CHE-241.900.899
SIG SAUER Gemeinnützige Stiftung
Eingetragene Personen (5)
in Schaffhausen, von Oberhallau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Neuhausen am Rheinfall, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Unterlunkhofen, von Cham
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Unterägeri, von Escholzmatt-Marbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brittnau, von Zofingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und bezweckt die Erforschung und Bewahrung historischer Waffen, insbesondere das Sammeln, Erhalten und Konservieren von historischen Waffen, insbesondere solchen, die unter den Marken SIG, Sauer und Hämmerli produziert und verkauft wurden bzw. werden. Die Erforschung und Bewahrung historischer Waffen soll der Öffentlichkeit die Geschichte und Entwicklung von Waffen und militärischer Ausrüstung näherbringen. Die Stiftung beabsichtigt, die bestehende historische Waffensammlung der Stiftung Historische Waffensammlung der SIG zu übernehmen mit der Auflage, diese Sammlung im Kanton Schaffhausen zu belassen, die Geschichte der Sammlung zu erhalten und geeignet zu dokumentieren und diese Sammlung weder zu verkaufen noch sonstwie zu veräussern, es sei denn, es werden Einzelstücke ausnahmsweise veräussert, wenn damit redundante Stücke durch höherwertige oder die Sammlung gut ergänzende Stücke ersetzt werden können. Eine Veräusserung zum Zweck der allgemeinen Mittelbeschaffung ist ausgeschlossen. Die Stiftung macht die Sammlung als Ganzes oder in Teilen im Sitzkanton in einem eigenen Waffenmuseum öffentlich zugänglich. Die Sammlung soll hauptsächlich historisch wertvolle und zur Veröffentlichung geeignete Stücke umfassen bzw. möglichst um solche Stücke ergänzt werden. Die Stiftung kann zur Förderung des Zwecks auch Teile der Sammlung Dritten als Leihgabe zur Verfügung stellen oder vermieten oder von Dritten Leihgaben entgegennehmen oder mieten sofern eine Rückgabeverpflichtung vereinbart wird und die Anzahl und Dauer der Leihgaben einzeln bzw. insgesamt nicht den wesentlichen Teil der Sammlung ausmacht. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszwecks Unternehmungen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben und veräussern. Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung im Kanton Schaffhausen tätig.
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