🇨🇭 SH
Kanton Schaffhausen
6'690 Unternehmen insgesamt
6'690
Total
6'296
94.1 %
Aktiv
302
4.5 %
In Liquidation
—
— %
Gelöscht
Häufigste Rechtsformen
Wichtigste Orte
Firmen-Dichte
Grösse zeigt die Anzahl aktiver Firmen pro Gemeinde.
Top-Gemeinden
Schaffhausen
2'933
Neuhausen am Rhein
802
Stein am Rhein
343
Thayngen
338
Beringen
295
Hallau
179
Neunkirch
134
Ramsen
131
Wilchingen
121
Schleitheim
119
Stetten SH
95
Buchberg
79
Rüdlingen
72
Löhningen
68
Siblingen
59
Dörflingen
56
Merishausen
48
Trasadingen
45
Hemmental
42
Gächlingen
39
Hemishofen
38
Lohn SH
29
Beggingen
27
Oberhallau
26
Guntmadingen
25
Bibern SH
25
Büttenhardt
22
Buch SH
21
Bargen SH
19
Osterfingen
18
Öffentliche Aufträge (SIMAP)
30 Aufträge
CHF 28 Mio Auftragswert
10 Aufträge
6 Aufträge
5 Aufträge
4 Aufträge
2 Aufträge
Aufträge gewonnen von Firmen im Kanton
79 Zuschläge
CHF 45 Mio Gesamtwert
CHF 11.2 Mio · 16×
CHF 6.2 Mio · 3×
CHF 5.7 Mio · 3×
CHF 3.6 Mio · 6×
CHF 3.0 Mio · 1×
Neueste HR-Bewegungen
Neueintragung
11.09.2026
Mutation
11.09.2026
Mutation
11.09.2026
Mutation
11.09.2026
Mutation
11.09.2026
Mutation
11.09.2026
Mutation
11.09.2026
Mutation
10.09.2026
Neueintragung
10.09.2026
Mutation
10.09.2026
Aktivste Personen
13 Mandate
12 Mandate
11 Mandate
11 Mandate
10 Mandate
9 Mandate
9 Mandate
8 Mandate
8 Mandate
8 Mandate
Kantonale Bekanntmachungen
11.09.2026
Gericht
Aufforderung Auflage zur Stellungnahme – Stefan Kreppel
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
11.09.2026
Gericht
Aufforderung Auflage zur Stellungnahme – Tihomir Kostov
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
11.09.2026
Gericht
Aufforderung Auflage zur Stellungnahme – Erdinch Syulyuman
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
11.09.2026
Bürgerrecht
Entscheid – Beschluss vom 8. September 2026
Kanton Schaffhausen - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen , Schaffhausen
11.09.2026
Gemeinde
Bekanntmachung – Aus den Verhandlungen des Regierungsrates, 8. September 2026
Kanton Schaffhausen - Staatskanzlei , Schaffhausen
11.09.2026
Gemeinde
Beschluss – Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret)
Kanton Schaffhausen - Staatskanzlei , Schaffhausen
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Anbau mit Doppelgarage, Stetten (SH)
Bauherr:
Jeyarajah Sellathurai
Gemeinde Stetten (SH) , Brämlenstrasse 2 , 8234 Stetten SH
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Neubau Einfamilienhaus, Thayngen
Bauherr:
Milena El Koussa · Dorfstrasse 17, 8240 Thayngen
Einwohnergemeinde Thayngen , Dorfstrasse 30 , 8240 Thayngen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – LaJuNa Immobilien GmbH, Totalsanierung Wirtschaft "zur Sonne", Stetten (SH)
Dorfstrasse 1, 8234 Stetten · Parz. 47
Gemeinde Stetten (SH) , Brämlenstrasse 2 , 8234 Stetten SH
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Ersatzneubau Siloanlage, Thayngen
Bauherr:
Michael Fuchs · Haldenweg 3, 8242 Hofen
Einwohnergemeinde Thayngen , Dorfstrasse 30 , 8240 Thayngen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Baumann Sonja und Urs; Anbau Wohnraum mit Terrasse, Schleitheim
Hölderlistrasse 24, 8226 Schleitheim · Parz. GB 1619
Gemeinde Schleitheim , Poststrasse 38 , 8226 Schleitheim
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Anbau Stall und Errichtung Silo, Siblingen
Siblingerhöhe 171, 8225 Siblingen · Parz. 224
Bauherr:
Urs Heimgartner · Siblingerhöhe 171, 8225 Siblingen
Gemeinde Siblingen , Hauptstrasse 46 , 8225 Siblingen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Grundbuch
Handänderung – Eigentumserwerbe an Grundstücken im Monat August 2026
Grundbuchamt / Notariat des Kantons Schaffhausen , Schaffhausen
▸ Handänderungsdetails
Eigentumserwerbe an Grundstücken im Monat August 2026siehe PDF-AnhangVeröffentlichung im Sinne von Art. 970a ZGB
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Ausbau Estrich zu Wohnraum, Stein am Rhein
Rietstrasse 24, 8260 Stein am Rhein · Parz. 306
Bauherr:
Christian Roth · Rietstrasse 24, 8260 Stein am Rhein
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Kälteanlage, Schaffhausen
Bauherr:
Einwohnergemeinde Schaffhausen Hochbauamt Stadthausgasse 12 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Umgestaltung Vorplatz in Parkplätze, Wilchingen
Einwohnergemeinde Wilchingen - Bauverwaltung , Hauptstrasse 45 , 8217 Wilchingen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Umbau Mehrfamilienhaus, Schaffhausen
Bauherr:
Creative Bau & Architekten AG
· CHE-241.840.085 · c/o Lars Dubach, Leumattstrasse 24, 6006 Luzern
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Öffentliche Bekanntmachung einer Verleihung für das Verlegen einer Fernwärmeleitung, Thayngen
Tiefbauamt Schaffhausen - Dienststellenleitung , Schweizersbildstrasse 69 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Die Publikation erfolgt gemäss Strassenverordnung § 8 Abs. 1. Die Unterlagen können vom Tag der Bekanntmachung an während 20 Tagen bei Tiefbau Schaffhausen, Schweizersbildstrasse 69, 8200 Schaffhausen sowie auf der Gemeindeverwaltung Thayngen, Dorfstrasse 30, 8240 Thayngen, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Während der Publikationsfrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen. Allfällige Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der weitere Rechtsweg richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Umbau Einfamilienhaus, Schaffhausen
Bauherr:
Rudolf Bruno Jung · Oelbergweg 13, 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
11.09.2026
Baugesuch
Baugesuch – Neubau Parkhaus, Schaffhausen
Bauherr:
Cellere Immobilien AG Hodlerstrasse 2 9008 St. Gallen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Alle Kantone
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ZH
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BE
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LU
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UR
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Appenzell Innerrhoden
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Tessin
TI
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Jura
JU