🇨🇭 SH

Kanton Schaffhausen

6'542 Unternehmen insgesamt
6'542 Total
6'283 96.0 % Aktiv
255 3.9 % In Liquidation
— % Gelöscht

Häufigste Rechtsformen

Wichtigste Orte

Firmen-Dichte

Grösse zeigt die Anzahl aktiver Firmen pro Gemeinde.

Top-Gemeinden

Öffentliche Aufträge (SIMAP)

24 Aufträge CHF 27 Mio Auftragswert
Spitäler Schaffhausen 10 Aufträge
Informatik Schaffhausen (ITSH) 5 Aufträge
Interessengemeinschaft Historischer öffentlicher Verkehr im 5 Aufträge
WÜST RELLSTAB SCHMID AG, dipl. Bauingenieure ETH/SIA 2 Aufträge
bthplus ag, real estate solutions 1 Aufträge
Alle Ausschreibungen aus dem Kanton → SHAB →

Aufträge gewonnen von Firmen im Kanton

74 Zuschläge CHF 33 Mio Gesamtwert
Fehrtech AG CHF 6.8 Mio · 16×
Generis AG CHF 6.2 Mio · 3×
Berndorf Bäderbau Schweiz AG CHF 5.7 Mio · 3×
Letec IT Solutions AG CHF 3.6 Mio · 6×
GVS Agrar AG CHF 2.4 Mio · 2×

Neueste HR-Bewegungen

Gastro Vibez GmbH Mutation 19.05.2026
Risch Consulting Switzerland GmbH Mutation 19.05.2026
Occlutech Holding AG Mutation 19.05.2026
dc+c services GmbH Mutation 19.05.2026
Risch Consulting Switzerland GmbH Mutation 19.05.2026
Bird B. AG Mutation 19.05.2026
WÜST RELLSTAB SCHMID AG, dipl. Bauingenieure ETH/S Mutation 19.05.2026
Le Patio, Gabriele Happle Löschung 19.05.2026
Reymedial Barcia Rodriguez Löschung 19.05.2026
streetstylez.ch Maggipinto Mutation 19.05.2026
Alle HR-Bewegungen →

Aktivste Personen

Ruklic Jadranka 1 Mandate
Carnevale Romeo 1 Mandate
Oswald Jürgen 1 Mandate
Lacher Michel Steve 1 Mandate
Lustenberger Philipp 1 Mandate
Vandenhoeck Lars 1 Mandate
Studer Gerhard 1 Mandate
Christen Tobias 1 Mandate
Thommen Christine Andrea 1 Mandate
Lles Elena 1 Mandate

Kantonale Bekanntmachungen

15.05.2026
Gericht
Gerichtliches Verbot – Parkierverbot
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
PDF
15.05.2026
Gericht
Gerichtlicher Entscheid – Georg Stangel
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
PDF
15.05.2026
Bürgerrecht
Entscheid – Beschluss vom 5. Mai 2026
Kanton Schaffhausen - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen , Schaffhausen
PDF
15.05.2026
Gemeinde
Bekanntmachung – Aus den Verhandlungen des Regierungsrates, 12. Mai 2026
Kanton Schaffhausen - Staatskanzlei , Schaffhausen
PDF
15.05.2026
Gemeinde
Beschluss – Verordnung über die polizeiliche Datenbearbeitung (PolDatV)
Kanton Schaffhausen - Staatskanzlei , Schaffhausen
PDF
15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Um- und Ausbau bestehende Liegenschaft, Beringen
Gellerstrasse 41, 8222 Beringen · Parz. 2329
Bauherr: Doris Schwyn · Gellerstrasse 41, 8222 Beringen
Gemeinde Beringen , Zelgstrasse 8 , 8222 Beringen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Pfister Gisela und Markus; Dach- und Fassadensanierung, Schleitheim
Bachstrasse 10, 8226 Schleitheim · Parz. GB 380
Bauherr: Gisela und Markus Pfister · Bachstrasse 10, 8226 Schleitheim
Gemeinde Schleitheim , Poststrasse 38 , 8226 Schleitheim
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Strassenrichtplan Merishausen, Merishausen
Gemeinde Merishausen , Hauptstrasse 78 , 8232 Merishausen
▸ Rechtsmittel
Zum Entwurf des Strassenrichtplanes können innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Anregungen und Einwände vorgebracht werden.
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15.05.2026
Bau
Verkehrsanordnung – Brunnenwiesenstrasse «Einführung Begegnungszone», Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Die Unterlagen für die Verkehrsanordnung liegen während der Auflagefrist auf dem Bausekretariat, Chlaffentalstrasse 108, 8212 Neuhausen am Rheinfall (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr), sowie der Gemeindekanzlei, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) auf. An Feiertagen ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Ersatzneubau Garagengebäude, Schaffhausen
Bauherr: Reto und Janine Portmann · Klausweg 78, 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Kantonsforstamt Schaffhausen; Waldfeststellung GB-Nrn. 1258, 1259 und 1996, Schleitheim
Gemeinde Schleitheim , Poststrasse 38 , 8226 Schleitheim
▸ Rechtsmittel
Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann gegen das Waldfeststellungsgesuch innert der Auflagefrist beim Baudepartement, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, mit schriftlicher Begründung Einwendungen erheben oder den Waldfeststellungsentscheid verlangen (Art. 12 Abs. 1 KWaG).Wer nicht innert der Auflagefrist den Entscheid verlangt oder Einwendungen erhebt, verwirkt des Rekursrecht (Art. 12 Abs. 2 KWaG).
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Erneuerung Parkanlage, Schaffhausen
Bauherr: Grün Schaffhausen Rheinhardstrasse 6 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Fassadensanierung, Rüdlingen
Bauherr: Einwohnergemeinde Rüdlingen, Zentralverwaltung · CHE-112.563.109 · Dorfstrasse 20, 8455 Rüdlingen
Gemeinde Rüdlingen , Dorfstrasse 20 , 8455 Rüdlingen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Erweiterung Unterstand, Hallau
Bauherr: Carl Stähle · Gigeweg 10, 8213 Neunkirch
Gemeinde Hallau , Hauptstrasse 44 , 8215 Hallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Umbau Geschäftsflächen, Schaffhausen
Bauherr: Raiffeisenbank Schaffhausen Genossenschaft Bahnhofstrasse 30 8200 Schaffhausen Schweiz
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Neubau Einfamilienhaus mit Einzelgarage, Stein am Rhein
Bauherr: Develop Invest AG · CHE-133.436.244 · Schönmaiengässchen 1, 8200 Schaffhausen
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – 3. Projektänderung - Anpassungen der Fensteröffnungen, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Baugesuch
Baugesuch – Um- und Ausbau bestehende Scheune mit Einbau von sechs Wohnungen, Buchberg
Ampelengasse 9, 8454 Buchberg · Parz. GB-Nr. 162
Bauherr: Jürg & Dorit Planta · Ampelengasse 9, 8454 Buchberg
Gemeinde Buchberg , Dorfstrasse 62 , 8454 Buchberg
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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15.05.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Verkehrsanordnung Strasse Kleiner Letten, Neunkirch
Gemeinde Neunkirch , Bahnhofstrasse 1 , 8213 Neunkirch
▸ Rechtsmittel
Wer an der Änderung oder Aufhebung der Einschränkung betreffend die Verkehrsanordnung ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innert 20 Tagen nach Veröffentlichung mit schriftlicher Begründung Einsprache beim Gemeinderat (Bahnhofstrasse 1, 8213 Neunkirch) erheben (Art. 14 StrG).
PDF
15.05.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Abgrenzung von Wald und Bauzonen, Waldfeststellung - Korrektur, Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann gegen das Waldfeststellungsgesuch innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Regierungsgebäude, 8201 Schaffhausen, Einwendungen erheben oder den Waldfeststellungsentscheid verlangen (Art. 12 Abs. 1 KWaG).Wer nicht innert der Auflagefrist den Entscheid verlangt oder Einwendungen erhebt, verwirkt das Rekursrecht (Art. 12 Abs. 2 KWaG).
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Quelle: amtsblattportal.ch Alle Bekanntmachungen →

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