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Kanton Schaffhausen

6'644 Unternehmen insgesamt
6'644 Total
6'292 94.7 % Aktiv
291 4.4 % In Liquidation
— % Gelöscht

Häufigste Rechtsformen

Wichtigste Orte

Firmen-Dichte

Grösse zeigt die Anzahl aktiver Firmen pro Gemeinde.

Top-Gemeinden

Öffentliche Aufträge (SIMAP)

26 Aufträge CHF 27 Mio Auftragswert
Spitäler Schaffhausen 10 Aufträge
Interessengemeinschaft Historischer öffentlicher Verkehr im 6 Aufträge
Informatik Schaffhausen (ITSH) 5 Aufträge
Ingenieurebüro WRS AG 2 Aufträge
Bänziger Kocher Ingenieure AG 1 Aufträge
Alle Ausschreibungen aus dem Kanton → SHAB →

Aufträge gewonnen von Firmen im Kanton

76 Zuschläge CHF 42 Mio Gesamtwert
Fehrtech AG CHF 11.2 Mio · 16×
Generis AG CHF 6.2 Mio · 3×
Berndorf Bäderbau Schweiz AG CHF 5.7 Mio · 3×
Letec IT Solutions AG CHF 3.6 Mio · 6×
GVS Agrar AG CHF 2.4 Mio · 2×

Neueste HR-Bewegungen

Raiffeisenbank Schaffhausen Genossenschaft Mutation 28.07.2026
Constructor Group AG Mutation 28.07.2026
Sartorius Stedim Switzerland AG Mutation 27.07.2026
BoKo Baumanagement GmbH in Liquidation Löschung 27.07.2026
Swiss Shooting Experience GmbH Neueintragung 27.07.2026
AGCO International GmbH Mutation 27.07.2026
Swisstrailer/ Andreas Peuker Mutation 27.07.2026
YD Business GmbH Mutation 27.07.2026
X-Event GmbH Mutation 27.07.2026
Lejla Omnia Crnisanin Mutation 27.07.2026
Alle HR-Bewegungen →

Aktivste Personen

Lang Raphael Georges 13 Mandate
Pfistner Beat 12 Mandate
Alder Hans Rudi 11 Mandate
Kellenberger Thomas 11 Mandate
Carrard Simon Julien Raphaël 11 Mandate
Kirchner Matthias 9 Mandate
Carrard Simon Julien Raphaël 9 Mandate
Leu Dr. Hannes 8 Mandate
Lenz Thomas 8 Mandate
Kaiser Adrian 8 Mandate

Kantonale Bekanntmachungen

24.07.2026
Gericht
Gerichtlicher Entscheid – George Assili
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
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24.07.2026
Gericht
Aufforderung Auflage zur Stellungnahme – Abdullah Enrico Orefice
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
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24.07.2026
Bürgerrecht
Entscheid – Verfügung vom 20. Juli 2026
Kanton Schaffhausen - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen , Schaffhausen
PDF
24.07.2026
Bürgerrecht
Entscheid – Frist zur Stellungnahme
Kanton Schaffhausen - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen , Schaffhausen
PDF
24.07.2026
Gemeinde
Verfügung, Schaffhausen
Kanton Schaffhausen - Ressort Naturschutz , Schaffhausen
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Projektänderung zu Umbau Wohnhaus und Ausbau Dachgeschoss in Wohnraum, Hallau
Hauptstrasse 62, 8215 Hallau · Parz. 286
Bauherr: Ernst Auer · Hauptstrasse 62, 8215 Hallau
Gemeinde Hallau , Hauptstrasse 44 , 8215 Hallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
PDF
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Anbau einer Sitzplatzüberdachung, Oberhallau
Rohrstrasse 38b, 8216 Oberhallau · Parz. 817
Gemeinde Oberhallau , Dorfstrasse 4 , 8216 Oberhallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Projektergänzung: Überdachung Eingang, Stein am Rhein
Kaltenbacherstrasse 3, 8260 Stein am Rhein · Parz. 1342
Bauherr: Janine und Andreas Wyrsch · Kaltenbacherstrasse 3, 8260 Stein am Rhein
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Einbau Holzofen und Erstellung Kamin, Thayngen
Bauherr: Raphael Bättig · Hauptstrasse 5, 8242 Bibern
Einwohnergemeinde Thayngen , Dorfstrasse 30 , 8240 Thayngen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Bau
Verkehrsanordnung – Charlottenweg / Rosenbergstrasse, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Die Unterlagen für die Verkehrsanordnung liegen während der Auflagefrist auf dem Bausekretariat, Chlaffentalstrasse 108, 8212 Neuhausen am Rheinfall (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr), sowie der Gemeindekanzlei, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) auf. Wer an der Änderung oder Aufhebung der Einschränkung betreffend die Verkehrsanordnung ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innert 20 Tagen nach Veröffentlichung mit schriftlicher Begründung Einsprache beim Gemeinderat, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, erheben (Art. 14 StrG).
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24.07.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Abgrenzung von Wald und Bauzonen, Waldfeststellung - Nachführung, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Die Gesuchsunterlagen liegen während der Auflage auf dem Bausekretariat, Chlaffentalstrasse 108, 8212 Neuhausen am Rheinfall (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr), sowie der Gemeindekanzlei, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) auf.Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann gegen das Waldfeststellungsgesuch innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Regierungsgebäude, 8201 Schaffhausen, Einwendungen erheben oder den Waldfeststellungsentscheid verlangen (Art. 12 Abs. 1 KWaG).Wer nicht innert der Auflagefrist den Entscheid verlangt oder Einwendungen erhebt, verwirkt das Rekursrecht (Art. 12 Abs. 2 KWaG).
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Terrassenüberdachung, Schaffhausen
Bauherr: Lejla und Hisa Zenuni · Buchthalerstrasse 111, 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Ersatz aller Fassadenfenster, Stein am Rhein
Chirchhofplatz 7, 8260 Stein am Rhein · Parz. 742
Bauherr: Rudolf Schmid · Ettenbergstrasse 12, 8903 Birmensdorf
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – PEKTOS Ingredients AG; Anbau einer Lagerhalle, Schleitheim
Salzbrunnenstrasse 16, 8226 Schleitheim · Parz. GB 1608
Bauherr: PEKTOS Ingredients AG · CHE-366.336.053 · Salzbrunnenstrasse 16, 8226 Schleitheim
Gemeinde Schleitheim , Poststrasse 38 , 8226 Schleitheim
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Sanierung Einfamilienhaus, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Umbau bestehende Mobilfunkanlage, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Erstellung Swimmingpool (unbeheizt) aus Polypropylen mit Holzdeck, Neunkirch
Stiegweg 12, 8213 Neunkirch · Parz. 2700
Bauherr: Melanie Schiesser
Gemeinde Neunkirch , Bahnhofstrasse 1 , 8213 Neunkirch
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Erstellung Pausenspielplatz Schulhaus Randenblick, Neunkirch
Schulstrasse 8, 8213 Neunkirch · Parz. 1948
Bauherr: Gemeinde Neunkirch · CHE-115.093.488 · Bahnhofstrasse 1, 8213 Neunkirch
Gemeinde Neunkirch , Bahnhofstrasse 1 , 8213 Neunkirch
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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17.07.2026
Gericht
Urteil – Nuno Filipe Cerqueira Pereira
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
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17.07.2026
Verfügung
Rodung – Schwermetallsanierung ehem. 300 m-Schiessanlage Stetten, Stetten (SH)
Gemeinde Stetten (SH) , Brämlenstrasse 2 , 8234 Stetten SH
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Quelle: amtsblattportal.ch Alle Bekanntmachungen →

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