🇨🇭 SH
Kanton Schaffhausen
6'646 Unternehmen insgesamt
6'646
Total
6'294
94.7 %
Aktiv
291
4.4 %
In Liquidation
—
— %
Gelöscht
Häufigste Rechtsformen
Wichtigste Orte
Firmen-Dichte
Grösse zeigt die Anzahl aktiver Firmen pro Gemeinde.
Top-Gemeinden
Schaffhausen
2'935
Neuhausen am Rhein
798
Stein am Rhein
346
Thayngen
338
Beringen
292
Hallau
180
Neunkirch
135
Ramsen
132
Schleitheim
120
Wilchingen
120
Stetten SH
95
Buchberg
79
Rüdlingen
71
Löhningen
70
Siblingen
59
Dörflingen
55
Merishausen
48
Trasadingen
43
Hemmental
42
Gächlingen
39
Hemishofen
38
Lohn SH
29
Oberhallau
27
Beggingen
26
Bibern SH
25
Guntmadingen
25
Büttenhardt
22
Buch SH
21
Bargen SH
19
Osterfingen
18
Öffentliche Aufträge (SIMAP)
26 Aufträge
CHF 27 Mio Auftragswert
10 Aufträge
6 Aufträge
5 Aufträge
2 Aufträge
1 Aufträge
Aufträge gewonnen von Firmen im Kanton
76 Zuschläge
CHF 42 Mio Gesamtwert
CHF 11.2 Mio · 16×
CHF 6.2 Mio · 3×
CHF 5.7 Mio · 3×
CHF 3.6 Mio · 6×
CHF 2.4 Mio · 2×
Neueste HR-Bewegungen
Neueintragung
28.07.2026
Mutation
28.07.2026
Mutation
28.07.2026
Mutation
28.07.2026
Mutation
28.07.2026
Mutation
27.07.2026
Mutation
27.07.2026
Mutation
27.07.2026
Mutation
27.07.2026
Neueintragung
27.07.2026
Aktivste Personen
13 Mandate
12 Mandate
11 Mandate
11 Mandate
11 Mandate
9 Mandate
9 Mandate
8 Mandate
8 Mandate
8 Mandate
Kantonale Bekanntmachungen
24.07.2026
Gericht
Gerichtlicher Entscheid – George Assili
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
24.07.2026
Gericht
Aufforderung Auflage zur Stellungnahme – Abdullah Enrico Orefice
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
24.07.2026
Bürgerrecht
Entscheid – Verfügung vom 20. Juli 2026
Kanton Schaffhausen - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen , Schaffhausen
24.07.2026
Bürgerrecht
Entscheid – Frist zur Stellungnahme
Kanton Schaffhausen - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen , Schaffhausen
24.07.2026
Gemeinde
Verfügung, Schaffhausen
Kanton Schaffhausen - Ressort Naturschutz , Schaffhausen
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Projektänderung zu Umbau Wohnhaus und Ausbau Dachgeschoss in Wohnraum, Hallau
Hauptstrasse 62, 8215 Hallau · Parz. 286
Bauherr:
Ernst Auer · Hauptstrasse 62, 8215 Hallau
Gemeinde Hallau , Hauptstrasse 44 , 8215 Hallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Anbau einer Sitzplatzüberdachung, Oberhallau
Rohrstrasse 38b, 8216 Oberhallau · Parz. 817
Gemeinde Oberhallau , Dorfstrasse 4 , 8216 Oberhallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Projektergänzung: Überdachung Eingang, Stein am Rhein
Kaltenbacherstrasse 3, 8260 Stein am Rhein · Parz. 1342
Bauherr:
Janine und Andreas Wyrsch · Kaltenbacherstrasse 3, 8260 Stein am Rhein
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Einbau Holzofen und Erstellung Kamin, Thayngen
Bauherr:
Raphael Bättig · Hauptstrasse 5, 8242 Bibern
Einwohnergemeinde Thayngen , Dorfstrasse 30 , 8240 Thayngen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Bau
Verkehrsanordnung – Charlottenweg / Rosenbergstrasse, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Die Unterlagen für die Verkehrsanordnung liegen während der Auflagefrist auf dem Bausekretariat, Chlaffentalstrasse 108, 8212 Neuhausen am Rheinfall (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr), sowie der Gemeindekanzlei, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) auf. Wer an der Änderung oder Aufhebung der Einschränkung betreffend die Verkehrsanordnung ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innert 20 Tagen nach Veröffentlichung mit schriftlicher Begründung Einsprache beim Gemeinderat, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, erheben (Art. 14 StrG).
24.07.2026
Planauflage
Öffentliche Planauflage – Abgrenzung von Wald und Bauzonen, Waldfeststellung - Nachführung, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Die Gesuchsunterlagen liegen während der Auflage auf dem Bausekretariat, Chlaffentalstrasse 108, 8212 Neuhausen am Rheinfall (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr), sowie der Gemeindekanzlei, Zentralstrasse 38, 8212 Neuhausen am Rheinfall, (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) auf.Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann gegen das Waldfeststellungsgesuch innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Regierungsgebäude, 8201 Schaffhausen, Einwendungen erheben oder den Waldfeststellungsentscheid verlangen (Art. 12 Abs. 1 KWaG).Wer nicht innert der Auflagefrist den Entscheid verlangt oder Einwendungen erhebt, verwirkt das Rekursrecht (Art. 12 Abs. 2 KWaG).
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Terrassenüberdachung, Schaffhausen
Bauherr:
Lejla und Hisa Zenuni · Buchthalerstrasse 111, 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Ersatz aller Fassadenfenster, Stein am Rhein
Chirchhofplatz 7, 8260 Stein am Rhein · Parz. 742
Bauherr:
Rudolf Schmid · Ettenbergstrasse 12, 8903 Birmensdorf
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – PEKTOS Ingredients AG; Anbau einer Lagerhalle, Schleitheim
Salzbrunnenstrasse 16, 8226 Schleitheim · Parz. GB 1608
Bauherr:
PEKTOS Ingredients AG
· CHE-366.336.053 · Salzbrunnenstrasse 16, 8226 Schleitheim
Gemeinde Schleitheim , Poststrasse 38 , 8226 Schleitheim
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Sanierung Einfamilienhaus, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Umbau bestehende Mobilfunkanlage, Neuhausen am Rheinfall
Gemeinde Neuhausen am Rheinfall , Chlaffentalstrasse 108 , 8212 Neuhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Erstellung Swimmingpool (unbeheizt) aus Polypropylen mit Holzdeck, Neunkirch
Stiegweg 12, 8213 Neunkirch · Parz. 2700
Bauherr:
Melanie Schiesser
Gemeinde Neunkirch , Bahnhofstrasse 1 , 8213 Neunkirch
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
24.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Erstellung Pausenspielplatz Schulhaus Randenblick, Neunkirch
Schulstrasse 8, 8213 Neunkirch · Parz. 1948
Bauherr:
Gemeinde Neunkirch
· CHE-115.093.488 · Bahnhofstrasse 1, 8213 Neunkirch
Gemeinde Neunkirch , Bahnhofstrasse 1 , 8213 Neunkirch
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
17.07.2026
Gericht
Urteil – Nuno Filipe Cerqueira Pereira
Kantonsgericht Schaffhausen , Schaffhausen
Alle Kantone
Zürich
ZH
Bern
BE
Luzern
LU
Uri
UR
Schwyz
SZ
Obwalden
OW
Nidwalden
NW
Glarus
GL
Zug
ZG
Freiburg
FR
Solothurn
SO
Basel-Stadt
BS
Basel-Landschaft
BL
Schaffhausen
SH
Appenzell Ausserrhoden
AR
Appenzell Innerrhoden
AI
St. Gallen
SG
Graubünden
GR
Aargau
AG
Thurgau
TG
Tessin
TI
Waadt
VD
Wallis
VS
Neuenburg
NE
Genf
GE
Jura
JU