CHE-264.056.369

LIVORO Baumanagement GmbH

Basisinformationen

CHE-264.056.369
c/o Jacqueline von Ow
Buchhaldenweg 6
8240 Thayngen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 23.05.2026 20:58 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Thayngen, von Seeberg
Gesellschafter
Einzelunterschrift
in Thayngen, von Büttenhardt
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Überbauung von Grundstücken sowie den Kauf, die Erstellung, den Verkauf, die Vermietung von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Bau- und Wohnberatung, Bauleitung, Bauherrenberatung, und alle dazugehörigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, oder diesen zu fördern geeignet sind. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Kantonale Bekanntmachungen

26.06.2026 bis 26.06.2031
BA-SH05
Baugesuch – Neubau von drei Doppeleinfamilienhäusern, Thayngen
Bauherr: LIVORO Baumanagement GmbH · CHE-264.056.369
c/o Jacqueline von Ow, Buchhaldenweg 6, 8240 Thayngen
Einwohnergemeinde Thayngen , Dorfstrasse 30 , 8240 Thayngen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

Weitere Unternehmen an dieser Adresse

Weitere Unternehmen in Thayngen