Eingetragene Personen (3)
in Neunkirch, von Frauenfeld
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Neunkirch, von Neunkirch
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (1)
Kunz Markus
Ausgetreten
in Thayngen, von Fläsch
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.05.2025
Zweck
Die Liegenschaft "Oberhof 12" (GB Neunkirch Nrn. 2009 und 2010) der Nachwelt als Baudenkmal von nationaler Bedeutung erhalten bleiben.
Kantonale Bekanntmachungen
17.07.2026
bis 17.07.2031
BA-SH05
Amtsblatt ↗
PDF ↗
Baugesuch – Umgestaltung und Zweckänderung des Innenhofs vom "Oberhof Neunkirch", Neunkirch
Bauherr:
Kurt Schärrer-Stiftung
· CHE-110.246.129
c/o bei Ernst Reich, Herrengasse 22, 8213 Neunkirch
Oberhof, 8213 Neunkirch · Parz. 2008, 2009, 2407
Gemeinde Neunkirch , Bahnhofstrasse 1 , 8213 Neunkirch
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.