Zweck
Betrieb eines Take Aways oder anderer Formen der Gastronomie mit integrierter Verkaufsfläche für Kunstgegenstände und Lebensmittel. Handel sowie Import und Vermarktung von Waren, insbesondere im Bereich von regionalen, ökologischen Lebensmitteln. Erbringung von Dienstleistungen und Kursen im Bereich der Kulinarikförderung.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 18.08.2026.