CHE-115.666.941

Gemeinnützige Stiftung Schweizersbild

Basisinformationen

CHE-115.666.941
Schweizersbildstrasse 10
8207 Schaffhausen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 20:51 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Schaffhausen, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Buchberg, von Buchberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schaffhausen, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schaffhausen, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schaffhausen, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thayngen, von Malters
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küttigen, von Strengelbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dörflingen, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (1)

Planas Marco Jordi Ausgetreten
in Schaffhausen, von Frauenfeld
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026

Zweck

Förderung des Handballsports Jugendlicher und die gemeinnützige Unterstützung des Handballnachwuchses durch Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für die Suche und Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen, Schulen, Studienplätze, Lehrstellen und Arbeitsstellen.

Kantonale Bekanntmachungen

07.08.2026 bis 07.08.2031
BA-SH05
Baugesuch – Hallensportzentrum Schaffhausen; Erweiterung Ost, Schaffhausen
Bauherr: Gemeinnützige Stiftung Schweizersbild · CHE-115.666.941
Schweizersbildstrasse 10, 8207 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗
10.07.2026 bis 10.07.2031
BA-SH05
Baugesuch – Teilabbrüche und provisoriscjer Parkplätze, Schaffhausen
Bauherr: Gemeinnützige Stiftung Schweizersbild · CHE-115.666.941
Schweizersbildstrasse 10, 8207 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

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