CHE-109.569.086

Gebr. Frei AG

Basisinformationen

CHE-109.569.086
Wippelstrasse 10
8240 Thayngen
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
250'000.00 CHF
Datenstand: 23.05.2026 20:51 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Thayngen, von Thayngen
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thayngen, von Thayngen
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thayngen, von Thayngen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thayngen, von Thayngen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (1)

Breiter Christian Ausgetreten
in Schaffhausen, von Flaach
Einzelunterschrift
bis 09.06.2021

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Vermieten und das Veräussern von Liegenschaften im In- und Ausland. Ferner bezweckt sie das Erbringen von Beratungsdienstleitungen im Bereich Immobilien sowie das Erstellen und Verwalten von Immobilien und das Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Patente, Lizenzen und anderes geistiges Eigentum erwerben, verkaufen und verwerten. Sie kann auch Finanzierungen und Interzessionsmassnahmen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Tochtergesellschaften und Dritte gewähren.

Kantonale Bekanntmachungen

26.06.2026 bis 26.06.2031
BA-SH05
Baugesuch – Ersatzneubau Unterstand mit Terrasse, Thayngen
Bauherr: Gebr. Frei AG · CHE-109.569.086
Wippelstrasse 10, 8240 Thayngen
Einwohnergemeinde Thayngen , Dorfstrasse 30 , 8240 Thayngen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗
08.05.2026 bis 08.05.2031
BA-SH05
Baugesuch – Baumschule, Löhningen
Bauherr: Gebr. Frei AG · CHE-109.569.086
Wippelstrasse 10, 8240 Thayngen
Gemeinde Löhningen , Löhningen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

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