Eingetragene Personen (2)
in Wiesendangen, von Linden
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Malergeschäftes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Kantonale Bekanntmachungen
01.05.2026
bis 01.05.2031
BA-SH05
Amtsblatt ↗
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Baugesuch – Neubau eines offenen Überdachungsanbau auf GB-Nr. 3128, Stein am Rhein
Bauherr:
Gnädinger Malerwerkstatt AG
· CHE-191.205.128
Hofwisenstrasse 18, 8260 Stein am Rhein
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau , Mühlenstrasse 4 , 8260 Stein am Rhein
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.