Eingetragene Personen (2)
in Schaffhausen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gockhausen (Dübendorf)
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (6)
Steciuk-Godzieba Dorota Anna
Ausgetreten
in Luxembourg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.01.2024
Bennet Wilhelm Gabriel Dücker
Ausgetreten
in Risch
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.09.2023
Steciuk-Godzieba Dorota Anna
Ausgetreten
in Diessenhofen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.09.2022
Jönsson Bo Peter Christian
Ausgetreten
in Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.09.2020
Bennet Wilhelm Gabriel Dücker
Ausgetreten
in Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.09.2020
Blydt-Hansen Kjell
Ausgetreten
in Oberengstringen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.03.2019
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung, Beschaffung, den Vertrieb und den Handel von Kosmetik- und Wellnessprodukten sowie ähnliche Produkte und und Accessoires. Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von direkten und indirekten Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, belasten und veräussern, mit Ausnahme von Grundstückgeschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland untersagt sind. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen, soweit gesetzlich zulässig. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften und Dritten, einschliesslich ihren (direkten und indirekten) Aktionären sowie deren Konzerngesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.