Eingetragene Personen (15)
in Glarus Nord, von Glarus
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Densbüren, von Densbüren
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Renan, von Sigriswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wädenswil, von Riemenstalden
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Langrickenbach, von Langrickenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Urnäsch, von Urnäsch
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Urnäsch, von Urnäsch
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (15)
Houlmann Paul-André
Ausgetreten
in Clos du Doubs, von Clos du Doubs
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 08.07.2025
Rüegsegger Hans Jörg
Ausgetreten
in Riggisberg, von Röthenbach im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 31.12.2024
Weber Theresia
Ausgetreten
in Uetikon am See, von Uetikon am See
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 31.12.2024
Schluep-Bieri Anna Katharina
Ausgetreten
in Schnottwil, von Schnottwil
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.12.2024
bis 22.09.2023
bis 31.03.2023
bis 04.11.2022
Meier Beat
Ausgetreten
in Wohlen, von Dottikon
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2022
Briod Magali
Ausgetreten
in Lucens, von Lucens
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 04.11.2022
Keller Magrinho da Silva Christian
Ausgetreten
in Birr, von Endingen
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.06.2021
bis 12.02.2021
bis 12.02.2021
Wyss Andreas
Ausgetreten
in Kirchberg, von Alchenstorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 12.02.2021
bis 23.08.2019
Bardet Loïc
Ausgetreten
in Vulliens, von Vully-les-Lacs
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 22.05.2019
Zweck
Die Stiftung bezweckt in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Kantonalorganisationen in erster Linie den Schutz der Familie und die Vorsorge für die Bäuerinnen und Bauern, die Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft und die Arbeitnehmenden von bäuerlichen Organisationen (in der Folge auch "Begünstigte" genannt) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Unfall, ferner auch für ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die die/der Begünstigte nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Die Stiftung kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss. Der Stiftungszweck kann auch durch Vorsorgemassnahmen und Dienste verwirklicht werden, die nicht durch den Abschluss von Versicherungsverträgen und Versicherungsreglementen geregelt sind.
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