Eingetragene Personen (22)
in Densbüren, von Densbüren
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Glarus Nord, von Glarus
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Langrickenbach, von Langrickenbach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Villigen, von Beinwil am See
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wädenswil, von Riemenstalden
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Uster, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Langrickenbach, von Langrickenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Auenstein, von Schinznach
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lenzburg, von Sumiswald
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Riniken, von Sumiswald
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
Rüegsegger Hans Jörg
Ausgetreten
in Riggisberg, von Röthenbach im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 10.02.2025
Weber Theresia
Ausgetreten
in Uetikon am See, von Uetikon am See
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 10.02.2025
bis 22.09.2023
Meier Beat
Ausgetreten
in Wohlen, von Dottikon
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.10.2022
Simonetta Widmer Marlies
Ausgetreten
in Vitznau, von Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 18.02.2021
Grünenfelder Alfons
Ausgetreten
in Schneisingen, von Schneisingen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 18.02.2021
Wyss Andreas
Ausgetreten
in Kirchberg, von Alchenstorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 18.02.2021
Schluep Anna
Ausgetreten
in Schnottwil, von Schnottwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 31.03.2017
Zweck
Die Stiftung bezweckt, in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Kantonalorganisationen, die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Sie kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben in der Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Sie kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss. Der Stiftungszweck kann auch durch vorsorgemassnahmen und Dienste verwirklicht werden, die nicht durch den Abschluss von Versicherungsverträgen und Versicherungsreglementen geregelt sind.
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