CHE-350.698.993
Winkel Immobilien AG
Personnes inscrites (2)
But
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Grundstücken sowie Immobilien. Dazu gehören sämtliche Planungs-, Baurealisierungs-, Betriebs-, Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Handelsaktivitäten, insbesondere Grundstücksentwicklungen, Generalplanungen, Bau- und Umbautätigkeiten, Projektmanagement, Bewertung und Vermittlung von Immobilien, Portfoliomanagement sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Publications cantonales
17.04.2026
bis 17.04.2031
BA-SH05
Amtsblatt ↗
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Baugesuch – Abbruch Gebäude und Neubau 2 MFH, Hallau
Bauherr:
Winkel Immobilien AG
· CHE-350.698.993
Steig 6, 8222 Beringen
Selhofstrasse 10 und 12, 8215 Hallau · Parz. 636 und 2232
Gemeinde Hallau , Hauptstrasse 44 , 8215 Hallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.