CHE-108.702.419
Syntegon Packaging Systems AG
Personnes inscrites (12)
à Schaffhausen, de Schaffhausen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Müllheim Dorf (Müllheim), de Lommis
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gockhausen (Dübendorf)
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (14)
jusqu'au 03.12.2025
Hackel Dr. Peter Oliver
Sortie
à Bülach, de Sempach
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.01.2025
jusqu'au 11.07.2024
jusqu'au 11.07.2024
jusqu'au 11.07.2024
Kühne Sebastian Heinrich
Sortie
à Winterbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 11.07.2024
Nilsson Hans Johan Magnus
Sortie
à Bischofszell
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 21.06.2023
jusqu'au 29.06.2022
Nilsson Hans Johan Magnus
Sortie
à Zollikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 29.06.2022
Berger Clemens Alois
Sortie
à Lappersdorf
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.10.2020
Häcki Walter Josef
Sortie
à Winkel, de Engelberg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.07.2020
jusqu'au 31.07.2019
Müller Adrian Franklin
Sortie
à Neuhausen am Rheinfall, de Schaffhausen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.07.2019
jusqu'au 31.07.2019
But
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Herstellung und den Verkauf von Verpackungsmaschinen und -Anlagen und ähnlichen Produkten sowie den Handel mit solchen Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.