CHE-109.634.772
Servisa Supra Sammelstiftung
Personnes inscrites (21)
à Oberwil-Lieli, de Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Obersiggenthal, de Obersiggenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Küttigen, de Gretzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mumpf, de Gretzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schwende-Rüte, de Appenzell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Appenzell, de Appenzell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (10)
jusqu'au 06.02.2025
jusqu'au 06.02.2025
jusqu'au 06.02.2025
jusqu'au 06.02.2025
jusqu'au 06.02.2025
Böck Christina
Sortie
à Dübendorf, de Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Pickel Hans Ulrich
Sortie
à Bischofszell, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Ott Heidi
Sortie
à Feusisberg, de Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Hess Hans-Peter
Sortie
à Basel, de Beromünster und Oberkirch
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Sauter Roland
Sortie
à Therwil, de Allschwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
But
Die Stiftung bezweckt Massnahmen beruflicher Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausserhalb der im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch vorgeschriebenen Leistungen. Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Verbandsvorsorgelösungen für Selbständigerwerbende ohne Personal. Die Stiftung führt insbesondere Sparkassen für die einzelnen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Vorsorge-Reglementes. Zur Abdeckung der Todesfall-, Invaliditäts- und Langlebigkeitsrisiken kann die Stiftung für alle oder einzelne dieser Risiken Versicherungsverträge mit einem in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherer abschliessen. Die Stiftung muss stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorgeleistungen für den Arbeitgeber müssen auf dieselben planmässigen Leistungen wie für seine Arbeitnehmer bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen, die über die reglementarisch festgesetzten Leistungen hinausgehen, sind nur zugunsten von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen in unverschuldeten Notlagen möglich.
Organe de révision
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