CHE-109.634.772

Servisa Supra Sammelstiftung

Informations de base

CHE-109.634.772
c/o Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft
St.Alban-Anlage 26
4052 Basel
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 17:32 · Zefix ↗

Personnes inscrites (21)

à Hedingen, de Hombrechtikon
Kollektivunterschrift zu zweien
à Magden, de Basel und Münchenstein
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Escholzmatt-Marbach
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Diegten, de Lauterbrunnen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Solothurn
Kollektivunterschrift zu zweien
à Oberwil, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rüti, de Schwyz
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Langnau im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
à Villmergen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Freiburg
Kollektivunterschrift zu zweien
à Freiburg
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Oberwil BL
Kollektivunterschrift zu zweien
à Eggersriet, de Au (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Oberwil-Lieli, de Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Obersiggenthal, de Obersiggenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Weesen, de Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Küttigen, de Gretzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mumpf, de Gretzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schwende-Rüte, de Appenzell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Appenzell, de Appenzell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (10)

Elvedi Isidor Sortie
à Basel, de Lumnezia
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Godoy Angela Sortie
à Allschwil, de Deitingen und Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
à Villmergen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
à Füllinsdorf, de Füllinsdorf
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
à Münchenstein
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
à Dübendorf, de Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
à Bischofszell, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Ott Heidi Sortie
à Feusisberg, de Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
à Basel, de Beromünster und Oberkirch
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025
Sauter Roland Sortie
à Therwil, de Allschwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.02.2025

But

Die Stiftung bezweckt Massnahmen beruflicher Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausserhalb der im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch vorgeschriebenen Leistungen. Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Verbandsvorsorgelösungen für Selbständigerwerbende ohne Personal. Die Stiftung führt insbesondere Sparkassen für die einzelnen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Vorsorge-Reglementes. Zur Abdeckung der Todesfall-, Invaliditäts- und Langlebigkeitsrisiken kann die Stiftung für alle oder einzelne dieser Risiken Versicherungsverträge mit einem in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherer abschliessen. Die Stiftung muss stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorgeleistungen für den Arbeitgeber müssen auf dieselben planmässigen Leistungen wie für seine Arbeitnehmer bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen, die über die reglementarisch festgesetzten Leistungen hinausgehen, sind nur zugunsten von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen in unverschuldeten Notlagen möglich.

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