CHE-112.717.631
Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge
Personnes inscrites (20)
à Fischenthal, de Fischenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Tobel-Tägerschen, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Lausen, de Bretzwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (17)
Siber Michael
Sortie
à Bassersdorf, de Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 25.03.2026
jusqu'au 29.12.2025
jusqu'au 22.07.2025
jusqu'au 22.07.2025
jusqu'au 22.07.2025
jusqu'au 10.02.2025
jusqu'au 03.05.2024
Luperto Rebecca
Sortie
à Lugano, de Saanen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 05.01.2024
jusqu'au 22.03.2023
jusqu'au 03.08.2022
jusqu'au 13.01.2021
Pignatiello Pietro
Sortie
à Kirchberg, de Lenzburg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.01.2021
Luperto Rebecca
Sortie
à St. Gallen, de Saanen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.01.2021
Annaheim Olivier
Sortie
à Zofingen, de Zofingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.12.2019
jusqu'au 30.12.2019
jusqu'au 27.12.2018
Luperto Rebecca
Sortie
à Russikon, de Saanen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.12.2018
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG und anderer Sozialversicherungsgesetze. Die Stiftung kann jedoch über die obligatorisch zu versichernden Leistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorge für den Arbeitgeber muss auf auf reglementarisch festgesetzte Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen an den Arbeitgeber sind nicht zulässig. Im übrigen gelten für den Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Arbeitnehmer. Der Stiftungszweck wird insbesondere in der Weise verfolgt, als die Stiftung gestützt auf Anschlussverträge mit den Arbeitgebern für die einzelnen in ihrem Rahmen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Reglementes eine Sparkasse führt und zusätzlich Risiko- und Leibrentenversicherungen mit der Helvetia abschliessend kann. Die Stiftung ist stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte. In Ausnahmefällen können auch andere in der Schweiz konzessionierte Versicherungsgesellschaften an den Versicherungen beteiligt werden. Die Geschäftsführung der Stiftung erfolgt durch die Helvetia.
Organe de révision
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