CHE-112.717.631

Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge

Informations de base

CHE-112.717.631
c/o Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG
St.Alban-Anlage 26
4052 Basel
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 16:40 · Zefix ↗

Personnes inscrites (20)

à Oberwil, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Binningen, de Häfelfingen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Hagenthal-le-Bas
Kollektivunterschrift zu zweien
à Pfeffingen, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Magden, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Waldighoffen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rheinfelden, de Disentis/Mustér
Kollektivunterschrift zu zweien
à Brislach, de Leukerbad
Kollektivunterschrift zu zweien
à Witterswil, de Kerns
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Oberwil, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Kriens und Muttenz
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Langnau im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
à Villmergen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Fischenthal, de Fischenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Saanen, de Lauenen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Tobel-Tägerschen, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Greifensee
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Freienbach, de Faido
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Lausen, de Bretzwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (17)

Siber Michael Sortie
à Bassersdorf, de Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 25.03.2026
à Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 29.12.2025
à Riehen, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.07.2025
à Münchenstein, de Muttenz
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.07.2025
à Füllinsdorf, de Füllinsdorf
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.07.2025
à Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 10.02.2025
à Allschwil, de Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.05.2024
à Lugano, de Saanen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 05.01.2024
à Liestal, de Schafisheim
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.03.2023
à Villmergen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.08.2022
à Hofstetten-Flüh, de Bretzwil
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.01.2021
à Kirchberg, de Lenzburg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.01.2021
à St. Gallen, de Saanen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.01.2021
à Zofingen, de Zofingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.12.2019
Zülch Regine Sortie
à Bad Krozingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.12.2019
à Basel, de Schafisheim
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.12.2018
à Russikon, de Saanen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.12.2018

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG und anderer Sozialversicherungsgesetze. Die Stiftung kann jedoch über die obligatorisch zu versichernden Leistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung  angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorge für den Arbeitgeber muss auf auf reglementarisch festgesetzte Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen an den Arbeitgeber sind nicht zulässig. Im übrigen gelten für den Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Arbeitnehmer. Der Stiftungszweck wird insbesondere in der Weise verfolgt, als die Stiftung gestützt auf Anschlussverträge mit den Arbeitgebern für die einzelnen in ihrem Rahmen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Reglementes eine Sparkasse führt und zusätzlich Risiko- und Leibrentenversicherungen mit der Helvetia abschliessend kann. Die Stiftung ist stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte. In Ausnahmefällen können auch andere in der Schweiz konzessionierte Versicherungsgesellschaften an den Versicherungen beteiligt werden. Die Geschäftsführung der Stiftung erfolgt durch die Helvetia.

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