CHE-107.688.716

Schaffhauserland Tourismus

Informations de base

CHE-107.688.716
Vordergasse 73
8200 Schaffhausen
📍 Carte ↗
Association
Mis à jour: 23.05.2026 21:11 · Zefix ↗

Personnes inscrites (10)

à Winterthur, de Stammheim
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schlattingen (Basadingen-Schlattingen), de Basadingen-Schlattingen
Co-Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
à Fehraltorf, de Hitzkirch
Co-Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
à Winterthur, de Appenzell
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Stein am Rhein, de Hemishofen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Stein am Rhein, de Stein am Rhein
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Schaffhausen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Thayngen, de Gurtnellen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Thayngen, de Thayngen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Merishausen, de Wilchingen
stellvertretender Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (4)

à Schaffhausen, de Rafz
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.10.2024
à Schaffhausen, de Reutigen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 24.10.2024
à Neuhausen am Rheinfall, de Flurlingen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 24.07.2019
à Stein am Rhein, de Stein am Rhein
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 24.07.2019

But

Schaffhauserland Tourismus versteht sich als die Dachorganisation aller am Tourismus interessierten und beteiligten Personen, Verbände und Organisationen im Kanton Schaffhausen sowie angrenzender Regionen; Schaffhauserland Tourismus betreibt und fördert die touristische Vermarktung und setzt sich für die permanente Verbesserung der touristischen Angebote und deren Qualität im Kanton Schaffhausen und den angrenzenden zur Tourismus Destination "SchaffhauserLand" zählenden Regionen ein. Schaffhauserland Tourismus kann eigene Tourist Offices führen.

Publications cantonales

08.05.2026 bis 08.05.2031
BA-SH05
Baugesuch – Weinwanderweg, Hallau
Bauherr: Schaffhauserland Tourismus · CHE-107.688.716
Vordergasse 73, 8200 Schaffhausen
Gemeinde Hallau , Hauptstrasse 44 , 8215 Hallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

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