CHE-109.709.370

Pensionskasse Hirslanden

Informations de base

CHE-109.709.370
Boulevard Lilienthal 2
8152 Glattbrugg
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Personnes inscrites (9)

à Wollerau, de Grub (AR)
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Provence
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rehetobel, de Ilanz/Glion
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Richterswil, de Trachselwald
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Sils im Engadin/Segl, de Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wiedlisbach, de Aarwangen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Wollerau, de Abtwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Gossau, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Sils im Engadin/Segl, de Langnau im Emmental
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (7)

Gugolz Marco Sortie
à Wollerau, de Meilen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
à Montreux, de Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 01.04.2026
à Küsnacht ZH, de Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
à Bargen BE, de Schönenberg ZH
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 01.04.2026
Widmer Nina Sortie
à Wohlen bei Bern, de Ruswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 01.04.2026
à Préverenges
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
à Richterswil, de Mosnang
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

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