CHE-105.772.872

Stiftung Pro Senectute Kanton Schaffhausen - für das Alter

Informations de base

CHE-105.772.872
Vorstadt 54
8200 Schaffhausen
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 21:13 · Zefix ↗

Personnes inscrites (12)

à Neuhausen am Rheinfall, de Wollerau
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schaffhausen, de Emmen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dörflingen, de Novazzano
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wil ZH, de Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
à Neschwil (Weisslingen), de Freienbach
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
à Littenheid (Sirnach), de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Neuhausen am Rheinfall, de Ruswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Stein am Rhein, de Rafz
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Littenheid (Sirnach), de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Schaffhausen, de Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Neuhausen am Rheinfall, de Neuhausen am Rheinfall
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schaffhausen, de Beggingen und Lütisburg
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (4)

à Thayngen, de Wollerau
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 11.09.2025
à Schaffhausen, de Ramsen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.12.2024
à Zürich, de Zürich
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.04.2023
Wenk Urban Sortie
à Eschenz, de Schmerikon
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 23.10.2019

But

Die Stiftung bezweckt in ihrem Tätigkeitsgebiet die Selbständigkeit und das Selbstbewusstsein der älteren Menschen zu erhalten und zu stärken und sie im Rahmen der Möglichkeiten zu befähigen, in allen Lebensfunktionen selbständig zu bleiben und ihnen die Kontinuität in den wichtigsten Lebensbereichen zu sichern. Die Stiftung kann auch zum Wohl weiterer Bevölkerungsgruppen beitragen. Die Stiftung arbeitet partnerschaftlich mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen zusammen. [Publikation des vollständigen ansonsten unveränderten Zwecks.]

Publications cantonales

17.04.2026 bis 17.04.2031
BA-SH05
Baugesuch – Umbau Geschäftsgebäude, Schaffhausen
Vorstadt 54, 8200 Schaffhausen
Stadt Schaffhausen , Stadthausgasse 12 , 8200 Schaffhausen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

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