CHE-282.060.529

Bührer Gebäude GmbH

Informations de base

CHE-282.060.529
Gewerbestrasse 5a
8215 Hallau
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 23.05.2026 20:43 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Hallau, de Thayngen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
à Hallau, de Hallau
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

But

Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, Verkauf, die Vermittlung, Verwaltung von Liegenschaften aller Art; Erbringung weiterer Immobiliendienstleistungen sowie Durchführung von Finanzierungs- und Beteiligungstransaktionen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, oder diesen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications cantonales

10.07.2026 bis 10.07.2031
BA-SH05
Baugesuch – Umbau Gewerbeflächen, Hallau
Bauherr: Bührer Gebäude GmbH · CHE-282.060.529
Gewerbestrasse 5a, 8215 Hallau
Gewerbestrasse 5a, 8215 Hallau · Parz. 720
Gemeinde Hallau , Hauptstrasse 44 , 8215 Hallau
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

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