CHE-108.913.991
Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf
Registered Persons (14)
in Oberembrach, of Teufen (AR)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Birmenstorf, of Oberriet (SG)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Seuzach, of Winterthur
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Volketswil, of Volketswil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dielsdorf, of Dielsdorf
Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Regensdorf, of Regensdorf
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Zürich und Dänikon
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (7)
Coi Trinidad
Resigned
in Wallbach, of Bern
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.07.2025
Weber Allenspach Andrea
Resigned
in Niederweningen, of Niederweningen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.07.2025
Häsli Dr. Thomas
Resigned
in Höri, of Winterthur
stellvertretender Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.07.2025
Conrad Raeto
Resigned
in Regensberg, of Davos
Vizepräsident der Betriebskommission
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.07.2025
Hartmann Angela
Resigned
in Birmenstorf AG, of Oberriet SG
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Schneider Thilo
Resigned
in Embrach, of Teufen (AR)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Meyer Nadja
Resigned
in Winterthur, of Wildhaus-Alt St. Johann
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege - also stationäre Krankenpflege- sowie der ambulanten Versorgung im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Die Zweckverbandsgemeinden sind nicht verpflichtet, die ambulante Versorgung in Anspruch zu nehmen. Der Zweckverband kann, unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten, allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um seine Aufgaben gemäss Art. 3 Abs. 1 dieser Statuten zu erfüllen. Der Zweckverband kann sich zur Aufgabenerfüllung an juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts beteiligen, unter Vorbehalt eines entsprechenden Ausgliederungserlasses sowie unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird.