CHE-433.313.264

Zona Bau AG in Liquidation

Basic Information

CHE-433.313.264
Klostermatt 4
6415 Arth
📍 Map ↗
Ltd – Limited company
100'000.00 CHF
Updated: 12.06.2026 04:49 · Zefix ↗

Registered Persons (2)

in Neuenkirch
Mitglied
Einzelunterschrift
in Reinach
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Former registered persons (4)

Nardone Luca Resigned
in Cham
Mitglied
Einzelunterschrift
until 04.05.2020
Zocco Paolo Resigned
in Uster, of Affoltern am Albis
Mitglied
Einzelunterschrift
until 04.05.2020
Nardone Domenico Resigned
in Arth
Präsident
Einzelunterschrift
until 04.05.2020
Nardone Giovanni Resigned
in Steinhausen
Einzelprokura
until 17.10.2018

Purpose

Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen im Baugewerbe und im Baunebengewerbe sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SOGC Publications

11.06.2026 #7f62b3e9-687e-40a6-8c95-f352e4b44d13
KK03
Einstellung des Konkursverfahrens Zona Bau AG in Liq. Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. <br />Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 11.07.2025

Datum der Einstellung: 03.06.2026

Kostenvorschuss: CHF 15'000.00

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

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