Registered Persons (9)
in Thun, of Unterlangenegg
Co-Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, of Langnau im Emmental
Kassierin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, of Niederhünigen
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, of Oberwil im Simmental
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, of Affoltern im Emmental
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hünibach (Hilterfingen), of Langnau im Emmental
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (4)
Baumgartner Urs
Resigned
in Hünibach (Thun), of Langnau im Emmental
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.09.2025
until 12.07.2022
Schneider Michael
Resigned
in Thun, of Zuzwil (BE)
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 12.07.2022
Hürzeler Anton
Resigned
in Thun, of Aarwangen
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.06.2021
Purpose
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: Erwerb von Bauland und Baurechten; Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlichvertretbare Art und Weise erneuert werden können; Verwaltung und Vermietung von Wohnungen; Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Auf den vom Bund geförderten Wohnungen besteht nach Artikel 60 Absatz 2 WFV ein Zweckentfremdungsverbot und eine Veräusserungsbeschränkung, welche als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch angemerkt werden bzw. angemerkt worden sind.