CHE-419.301.322

Walter Baden GmbH

Basic Information

CHE-419.301.322
Belvédère 1
5400 Baden
📍 Map ↗
LLC – Limited liability company
20'000.00 CHF
Updated: 30.08.2026 07:31 · Zefix ↗

Registered Persons (4)

in Würenlos, of Baden
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
in Würenlos, of Baden
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wettingen, of Baden
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
in Fislisbach, of Baden
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Former registered persons (4)

Brack Philpp Resigned
in Baden, of Baden
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
until 21.04.2026
Werffeli Thomas Resigned
in Fislisbach, of Weiningen (ZH)
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
until 21.04.2026
in Turgi, of Schänis
Gesellschafterin
Einzelunterschrift
until 05.08.2020
Sgura Luca Resigned
in Wettingen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
until 17.01.2020

Purpose

Führung von Gastronomiebetrieben, Event-Dienstleistungen sowie Verwaltung, Vermietung, Erwerb, Planung und Realisierung von Neu- und Umbauten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SOGC Publications

27.08.2026 #1cd2a0c1-6d33-4eba-a196-ef239218e390
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Walter Baden GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 24.08.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./am

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