Registered Persons (11)
in Walkringen, of Linden
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rüfenacht BE (Worb), of Aarwangen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rosshäusern (Mühleberg), of Mühleberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kehrsatz, of Schwarzenburg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rüfenacht BE (Worb), of Guggisberg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uetendorf, of Trub
stellvertretende Direktorin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, of Rapperswil (BE)
stellvertretender Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, of Wolfwil
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (4)
Roder-Kohler Liselotte
Resigned
in Langnau im Emmental, of Wengi
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.02.2024
Häberli Jürg
Resigned
in Jegenstorf, of Münchenbuchsee
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.02.2024
Keller Beat
Resigned
in Bätterkinden, of Konolfingen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.02.2024
Gogniat Serge
Resigned
in Twann (Twann-Tüscherz), of Lajoux (JU)
stellvertretender Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.09.2019
Purpose
Die Stiftung führt Institutionen oder Betriebe, die der Förderung der persönlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen. Das als zentraler Betrieb geführte Heim der Viktoria-Stiftung Richigen dient der sozialpädagogisch und therapeutisch ausgerichteten Erziehung, Betreuung, Schulung, Ausbildung und Berufsabklärung von Jugendlichen, die ihre Ablösungs- und Integrationsaufgaben im bisherigen Umfeld nicht bewältigen konnten. Eine geschlossene Abteilung dient dem Vollzug von angeordneten Massnahmen durch Gerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Eine Aufnahme in das Jugendheim setzt generell die strafrechtliche oder zivilrechtliche Einweisung voraus. Die Stiftung kann auch weitere Institutionen oder Betriebe führen, insbesondere solche, die den Übergang vom Aufenthalt im Jugendheim in die selbständige Lebensführung fördern. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und öffentliche Zwecke und keinerlei Erwerbszwecke.