CHE-243.684.979

VB Montagen GmbH in Liquidation

Basic Information

CHE-243.684.979
Weinlandstrasse 6
8451 Kleinandelfingen
📍 Map ↗
LLC – Limited liability company
20'000.00 CHF
Updated: 13.06.2026 04:25 · Zefix ↗

Registered Persons (2)

in Kreuzlingen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Pfungen
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Purpose

Erbringung von handwerklichen und weiteren Leistungen in der Baubranche sowie Bauführung, insbesondere Umbauten, Renovationen, Reparaturen und Montagearbeiten, Maler-, Gipser- und Reinigungsarbeiten, sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, für sie Geschäfte vermitteln oder im Namen und für Sie Rechnung abschliessen, in Wirtschafts- und Unternehmensfragen beraten, Finanzierungen in der Schweiz und im Ausland vermitteln und erteilen, Patente und andere immaterielle Rechte erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SOGC Publications

12.06.2026 #bc3ff03d-4903-44c2-8098-1c31526864f8
KK04
Kollokationsplan und Inventar VB Montagen GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntma-chung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12.06.2026 beim Bezirksgericht Andelfingen rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Be-streitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Andelfingen schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 02.07.2026
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).


Ablauf der Frist: 12.06.2026

Konkursamt Andelfingen
Ob der Gass 15
8450 Andelfingen

Bezirksgericht Andelfingen
Thurtalstrasse 1
8450 Andelfingen

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