CHE-109.738.880
UWP Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge
Registered Persons (11)
in Muttenz, of Pratteln
Geschäftsführer / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates
in Zürich, of Erlenbach (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Röschenz, of Burg im Leimental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Aesch, of Aesch (BL)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Birmenstorf AG, of Langenthal
stellvertretende Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stif
in Reigoldswil, of Liestal
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (6)
until 08.12.2025
Saxer-Stacher Corina
Resigned
in St. Gallen, of St. Gallen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 06.12.2024
Schär Michael
Resigned
in Muttenz, of Dürrenroth
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 11.04.2024
Zimmermann Denise
Resigned
in Sissach, of Sissach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 22.02.2023
Neukomm Olivia
Resigned
in Birmenstorf, of Langenthal
Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates
until 14.09.2018
Jäggi Urs
Resigned
in Lausen, of Aeschi SO
Geschäftsführer / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates
until 21.06.2017
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des ZGB und OR für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) und die Selbständigerwerbenden ohne Personal sowie deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann zudem auch ausschliesslich den ausserobligatorischen Vorsorgeschutz gewähren, wobei die BVG Bestimmungen in diesem Bereich (Art. 89bis Absatz 6 ZGB) zur Anwendung gelangen. Der Anschluss eines Arbeitgebers an die Stiftung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Der Anschluss von Selbständigerwerbenden ohne Personal erfolgt im Rahmen einer Vorsorgelösung für einen Berufsverband aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen ausrichten, wenn ein Destinatär wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage gerät. Für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen darf nur das freie Vorsorgekapital desjenigen Vorsorgewerkes herangezogen werden, welchem der Destinatär angehört. Zur Erreichung ihres Zwecks gibt sich die Stiftung die gemäss Gesetz erforderliche Struktur. Sie kann auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Auditor
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