Registered Persons (7)
in Vandoeuvres, of Genève
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Saratoga / CA, of Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Chur, of Düdingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberkirch, of Naters
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (7)
Nägeli Tobias
Resigned
in Zürich, of Bülach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.07.2025
Chemtob Christophe Claude Alfred
Resigned
in Saint-Julien-en-Genevois, of Carouge (GE)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.07.2025
Meier Daniel Robert
Resigned
in Zürich, of Reinach (BL)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.07.2025
Tholen Philipp Wolfgang
Resigned
in Zürich, of Leuggern
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.07.2025
Oberholzer Samuel Damian
Resigned
in Zürich, of Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.07.2025
Lanter David Gil
Resigned
in Zürich, of Luzern
Sekretär (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.07.2025
Götschmann Thomas
Resigned
in Zürich, of Düdingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Hard- und Software, insbesondere für Drohnen sowie das Angebot von Dienstleistungen mit Drohnen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und lnterzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen, sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren. Die Gesellschaft darf weder Grundstücke erwerben, welche keine Betriebsstätte-Grundstücke im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG sind, noch sich an juristischen Personen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. e BewG beteiligen.