Registered Persons (8)
in Villers-le-Lac
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Erlenbach, of Illnau-Effretikon
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (10)
Kuhn Catherine
Resigned
in Romanel-sur-Morges
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.03.2026
until 27.03.2026
in Morges
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.03.2026
until 27.03.2026
Freiburghaus Patrick John
Resigned
in Cortaillod, of Neuenegg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.03.2026
until 27.03.2026
Aebli Yvo
Resigned
in Freienbach, of Glarus
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.03.2026
Kohli Bernhard Martin
Resigned
in Lufingen, of Guggisberg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.03.2026
Berger Urs
Resigned
in Cotuit / MA, of Eiken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Lenzlinger Barbara
Resigned
in Meilen, of Illnau-Effretikon
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit erbringen. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Auditor
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