CHE-443.066.334

Symmetra Technologies GmbH

Basic Information

CHE-443.066.334
Rütihof 8
8820 Wädenswil
📍 Map ↗
LLC – Limited liability company
20'000.00 CHF
Updated: 01.09.2026 04:43 · Zefix ↗

Registered Persons (1)

in Sion, of Zürich
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Former registered persons (2)

in Moskau
Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
until 22.12.2025
Mantel Jon Andri Resigned
in Zürich, of Zürich
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung

Purpose

Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung und Handel von Software und Lösungen für Sicherheit, Engineering, Internet der Dinge, Big Data Analytics, Smart City und anderen IT-Systemen und Anwendungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

SOGC Publications

03.09.2026 #89414869-236d-43f6-970b-e3a8a3bcffd2
Mutation
Mutation Symmetra Technologies GmbH, Wädenswil, neu Symmetra Technologies GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregis…
↓ Full text
Mutation Symmetra Technologies GmbH, Wädenswil, neu Symmetra Technologies GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
31.08.2026 #05e6ffd5-db0a-4851-9077-71d76cf8e7f9
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Symmetra Technologies GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 14.07.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Der Auflösungsentscheid ist am 04.08.2026 in Rechtskraft erwachsen.

Konkursamt Wädenswil
Zugerstrasse 16
8820 Wädenswil

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