Registered Persons (9)
in Rifferswil, of Rifferswil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Meilen, of Aeugst am Albis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Stadel, of Wetzikon (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Wildhaus-Alt St. Johann
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Oberrieden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (13)
Knausz Wanja Elias
Resigned
in Dübendorf, of Lenzburg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Gerspacher Reto
Resigned
in Rümlang, of Hellikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Champion Mark John
Resigned
in Zürich, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Maton Philipp Michael
Resigned
in Hammersmith
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Zollinger Nadine Nelly
Resigned
in Riehen, of Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Allemann Ivano
Resigned
in Pfäffikon, of Welschenrohr
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
until 08.04.2026
Sandmeier Guido
Resigned
in Buchs, of Seengen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Borell Daniel René
Resigned
in Urdorf, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Rubli Dominik Peter
Resigned
in Dägerlen, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
until 08.04.2026
Schiller Uwe
Resigned
in Schwerzenbach, of Schwerzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Schmidt Karin Elisabeth
Resigned
in Neerach, of Fällanden
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.04.2026
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die ArbeitnehmerInnen der Firma und eventuell mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Anschluss eines Arbeitgebers oder einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglementsbestimmungen können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.