CHE-105.996.839

SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken

Basic Information

CHE-105.996.839
Neuengasse 23
3011 Bern
📍 Map ↗
Gen
Updated: 22.05.2026 02:01 · Zefix ↗

Registered Persons (16)

in Bern, of Starrkirch-Wil
Direktor
Einzelunterschrift
in Heimberg, of Lauperswil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, of Zürich
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, of Merishausen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, of Aadorf
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, of Frutigen
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Hagenbuch
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Brissago, of Basel
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Zürich
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lugano, of Melide
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Genève, of Altdorf (UR)
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Thalwil, of Attalens
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Riva San Vitale
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wabern (Köniz), of Köniz
Präsidentin der Verwaltung
Einzelunterschrift
in Coppet, of Safnern
Vizepräsident der Verwaltung
Einzelunterschrift

Former registered persons (4)

Buhler Michel Resigned
in Carouge GE, of La Chaux-de-Fonds
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 31.10.2025
Mona Caterina Resigned
in Zürich, of Quinto
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 31.10.2025
Höhn Marcel Resigned
in Zürich, of Horgen
Vizepräsident der Verwaltung
Einzelunterschrift
until 31.10.2025
Howald Daniel Resigned
in Allschwil, of Basel und Graben
Vizepräsident der Verwaltung
Einzelunterschrift

Purpose

Wahrung der Rechte der Urheber und Urheberinnen von audiovisuellen Werken sowie der Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten an audiovisuellen Werken, die ihr zur kollektiven Verwertung übertragen werden, nach Möglichkeit Wahrnehmen im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag gemäss Art. 419 ff. OR von Rechten jener Urheber und Urheberinnen sowie Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten, die nicht in der Lage sind, sie selber geltend zu machen, sowie Wahrnehmen von Rechten weiterer Berechtigter an audiovisuellen Werken; sie kann sich ganz allgemein für die Belange von Film und anderen audiovisuellen Werken sowie für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte einsetzen, sei dies allein oder durch Beteiligung an anderen Unternehmungen.

Auditor

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