CHE-105.838.471
SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik
Registered Persons (23)
in Dübendorf, of Zürich und Untervaz
Mitglied der Geschäftsleitung (COO)
Einzelunterschrift
in Lausanne, of Le Noirmont
Mitglied der Geschäftsleitung (Stv. CEO)
Einzelunterschrift
in Herbetswil, of Murgenthal
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberlangenegg, of Oberlangenegg
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Küsnacht, of St. Gallen
Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO)
Einzelunterschrift
Former registered persons (7)
until 02.09.2025
until 02.09.2025
Reinhard Sylvie
Resigned
in Zürich, of Sumiswald
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 02.09.2025
Bolzern Chantal
Resigned
in Winterthur, of Kriens
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 02.09.2025
Gapany Johanna Maeva
Resigned
in Bulle, of Echarlens
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 02.09.2025
Baumgartner Christian
Resigned
in Dietikon, of Dietikon
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
Wegelin Andreas
Resigned
in Küsnacht ZH, of St. Gallen
Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO)
Einzelunterschrift
Purpose
Die SUISA wahrt treuhänderisch die Rechte der Urheber und Urheberinnen von nichttheatralischen musikalischen Werken, welche ihr von den Urhebern und Urheberinnen oder ihren Verlegern und Verlegerinnen zur Verwaltung übertragen werden. Die SUISA kann sich ferner im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag gemäss Art. 419 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts der Rechte jener Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten annehmen, welche in keinen vertraglichen Beziehungen zur SUISA stehen und die nicht in der Lage sind, ihre Rechte geltend zu machen. Die SUISA fördert und unterstützt den sozialen Schutz ihrer Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck eine Fürsorgestiftung einrichten. Die für die soziale Fürsorge geltenden Regeln sind in einem Fürsorgereglement zusammenzufassen. Die SUISA fördert und unterstützt das Schaffen und die Verbreitung schweizerischer und liechtensteinischer Musik. Sie kann zu diesem Zweck eine Stiftung einrichten. Die SUISA dient den Urhebern und Urheberinnen sowie Verlegern und Verlegerinnen aller Länder.