CHE-240.833.094

Subspace Stiftung

Basic Information

CHE-240.833.094
Gubelstrasse 11
6300 Zug
📍 Map ↗
Stift
Updated: 23.05.2026 03:14 · Zefix ↗

Registered Persons (3)

in Lone Tree
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ramsgate
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift

Former registered persons (5)

Liu Jianming Resigned
in Bellevue
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.07.2025
in Georgetown
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.07.2025
Porechna Dariia Resigned
in Rom
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.07.2025
Mokrynskyi Nazar Resigned
in Kiew
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.06.2024
in Place Spring
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.06.2024

Purpose

Die Stiftung bezweckt (i) die Förderung, Entwicklung, Verwaltung und Orchestrierung des Subspace Ökosystems; (ii) die Förderung und Entwicklung des sogenannten Subspace Protokolls; (iii) die Förderung und Entwicklung von Technologien und Anwendungen, die auf dem Subspace Protokoll aufbauen; (iv) die Schulung und Ausbildung im Bereich des Subspace Ökosystems und des Subspace Protokolls und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; (v) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das Subspace Ökosystem und das Subspace Protokoll und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; und (vi) das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenwerten zu diesen Zwecken. Zu diesem Zweck kann die Stiftung geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen unterstützen und finanzieren (.B. Grants); Massnahmen zum Vertrieb der Projekttoken für die Bildung der Community (z.B. Airdrops und Bounties); in der Öffentlichkeit das Subspace Protokoll anpreisen und dieses schulen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Subspace Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die Subspace Protokoll unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Subspace Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das Subspace Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Subspace Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Die Stifter behalten sich das Recht zur Änderung des Stiftungszwecks nach Art. 86a ZGB und das Recht zur Änderung der Organisation ausdrücklich vor.

Auditor

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