Registered Persons (10)
in Brüttisellen (Wangen-Brüttisellen), of Wallisellen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brüttisellen (Wangen-Brüttisellen), of Wallisellen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Pfäfers, of Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schneisingen, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberdorf SO, of Eglisau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, of Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Meilen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (6)
Ott Nathalie
Resigned
in Winterthur, of Glarus Nord
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.01.2025
Maissen Hans
Resigned
in Gams, of Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.01.2025
until 30.06.2022
Baeriswyl Peter
Resigned
in Wangen b. Dübendorf (Wangen-Brüttisellen), of St. Antoni
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.06.2022
Cahannes Franziscus
Resigned
in Stallikon, of Breil/Brigels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.06.2022
Maissen Hans
Resigned
in Rabius (Sumvitg), of Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.06.2022
Purpose
Die Stiftung bezweckt das beitragsfinanzierte Äufnen von Mitteln für ein Vorruhestandsmodell nach dem Rentenwertumlageverfahren, das den Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes die Möglichkeit bietet, 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter das Arbeitspensum zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand zu treten. Dafür werden ihnen finanzielle Zuschüsse ausgerichtet. Diese Zuschüsse müssen nicht den gesamten Lohnausfall abdecken. Die Stiftung bezweckt ausschliesslich das Erbringen von Leistungen beim Eintritt des umschriebenen Risikos und erbringt daher nur Überbrückungsrenten oder Härtefallleistungen gemäss GAV-VRM. Aus den Beiträgen der Destinatäre dürfen nur diese Leistungen sowie die administrativen Kosten der Stiftung finanziert werden. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche/Branchen ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über Leistungen, Organisation, Finanzierung und Verwaltung der Stiftung. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abgeändert werden. Alle Reglemente haben sich zwingend an den Vorgaben des GAV-VRM zu orientieren. Die Stiftung kann die operative Umsetzung des Stiftungszwecks einer dafür geeigneten externen Organisation übertragen. Insbesondere kann die Stiftung zur Erreichung ihres Zwecks Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.