Registered Persons (10)
in Niederdorf, of Niederdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Kernenried
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wetzikon ZH, of Wetzikon (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Breil/Brigels
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Meilen
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederwil SG (Oberbüren), of Herdern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ennenda (Glarus), of Einsiedeln
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (9)
until 20.01.2026
Steinmann Martina
Resigned
in Willisau, of Menznau und Ebersecken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 12.02.2025
until 03.07.2024
Dhakyel Migmar
Resigned
in Olten, of Wädenswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 10.01.2024
Maissen Yves Hans
Resigned
in Gams, of Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 11.01.2023
until 18.02.2022
Cahannes Franciscus
Resigned
in Stallikon, of Breil/Brigels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 18.02.2022
Frei Dominik
Resigned
in Flawil, of Herdern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 22.09.2020
Bisig Walter
Resigned
in Glarus, of Einsiedeln
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 12.06.2020
Purpose
Die Stiftung bezweckt das beitragsfinanzierte Äufnen von Mitteln für ein Vorruhestandsmodell nach dem Rentenwertumlageverfahren, das den Arbeitnehmenden des Gebäudehüllengewerbes die Möglichkeit bietet, nach vollendetem 60. Altersjahr, aber vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters, in den Ruhestand zu treten oder das Arbeitspensum zu reduzieren, indem ihnen dafür finanzielle Zuschüsse ausgerichtet werden. Diese Zuschüsse müssen nicht den gesamten Lohnausfall abdecken. Die Stiftung bezweckt ausschliesslich das Erbringen von Leistungen beim Eintritt des umschriebenen Risikos und erbringt daher nur Überbrückungsrenten oder Härtefallleistungen gemäss GAV-VRM. Aus den Beiträgen der Destinatäre dürfen nur diese Leistungen sowie die administrativen Kosten der Stiftung finanziert werden. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche/Branchen ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über Leistungen, Organisation, Finanzierung und Verwaltung der Stiftung. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abgeändert werden. Alle Reglements haben sich zwingend an den Vorgaben des GAV-VRM zu orientieren. Die Stiftung kann die operative Umsetzung des Stiftungszwecks einer dafür geeigneten externen Organisation übertragen. Insbesondere kann die Stiftung zur Erreichung ihres Zwecks Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.