CHE-101.921.653
Stiftung für sozialen Wohnungsbau Allschwil
Registered Persons (11)
in Allschwil, of Allschwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Allschwil, of Hauenstein-Ifenthal
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Allschwil, of Zürich und Allschwil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Allschwil, of Allschwil
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (12)
Van der Merwe Lea Marisa
Resigned
in Allschwil, of Riehen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 17.10.2024
Hess Lukas
Resigned
in Allschwil, of Huttwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 17.10.2024
Locher Stephan
Resigned
in Allschwil, of Binningen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 17.10.2024
Grillon Pascal
Resigned
in Allschwil, of Cornol
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 03.07.2023
Schmid Gabriel
Resigned
in Allschwil, of Herznach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 03.07.2023
Morat Christoph
Resigned
in Allschwil, of Allschwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 01.09.2020
Klauser Roman
Resigned
in Allschwil, of Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 01.09.2020
Pfaff Thomas
Resigned
in Allschwil, of Liestal
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.09.2020
Equey-Brändle Ursula
Resigned
in Allschwil, of Vuarmarens und Allschwil
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.07.2018
Christen Markus
Resigned
in Allschwil, of Thürnen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 14.03.2018
D'Incerto-Spina Paolo
Resigned
in Allschwil, of Maggia
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 21.12.2017
until 21.12.2017
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Allschwil durch die Beschaffung von gesunden und billigen Wohnungen. Die Wohnungen sollen an Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Vermögen vermietet werden. Die Vermietungsbedingungen sind in einem Reglement festzulegen, das durch den Stiftungsrat zu erlassen ist. Der Stiftungsrat setzt die Mietzinse auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung fest. Die Stiftung verzichtet auf jede Art von Spekulation mit Boden oder Häusern. Der Ankauf von Grundstücken und die Erstellung von Häusern darf nur erfolgen, wenn die Mittel für die Finanzierung des einzelnen Projektes gesichert sind.