CHE-241.454.931

Stadtpilze GmbH in Liquidation

Basic Information

CHE-241.454.931
c/o David Jucker
St.Johanns-Ring 102
4056 Basel
📍 Map ↗
LLC – Limited liability company
21'000.00 CHF
Updated: 30.08.2026 07:31 · Zefix ↗

Registered Persons (1)

in Basel, of Basel
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Former registered persons (2)

Sirch Armin Resigned
in Muttenz
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
until 07.11.2019
Nebel Matthias Resigned
in Aesch, of Aesch (BL)
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.12.2017

Purpose

Die Gesellschaft bezweckt die Produktion und den Handel von Lebensmitteln, insbesondere von Pilzen, Pilzsubstrat, Myzel und Pilzprodukten aller Art, sowie weitere unterstützende oder ergänzende Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung (Beratungen, Schulungen, Workshops, Kochkurse und Veranstaltungen) in diesem Bereich. Zusätzlich kann die Gesellschaft Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, veräussern und verwalten, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.

SOGC Publications

26.08.2026 #908f1a52-569a-474d-ad6b-ec10847c3bd1
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Stadtpilze GmbH Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum des Auflösungsentscheids: 20.01.2026

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