CHE-177.225.994

ShoeSize.Me AG

Basic Information

CHE-177.225.994
Leberngasse 19
4600 Olten
📍 Map ↗
Ltd – Limited company
253'948.00 CHF
Updated: 11.07.2026 04:26 · Zefix ↗

Registered Persons (2)

in Zumikon, of Winterthur
Einzelunterschrift
in Shoham
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Former registered persons (5)

in Bubendorf, of Oberwil (BL)
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.11.2025
in München
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.11.2025
Steitz Wilhelm Resigned
in Haimhausen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.11.2025
in Riedholz, of Arbedo-Castione
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.11.2025
in Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 10.03.2022

Purpose

Sammeln und Verwerten von elektronischen Daten zur Prozessoptimierung und Erbringung von Beratungsdienstleistungen im In und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SOGC Publications

10.07.2026 #2f919727-5f5a-44b5-86e0-d9b78ad9f4ae
KK01
Vorläufige Konkursanzeige ShoeSize.Me AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 23.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Auditor

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