CHE-260.419.906

SHARKPROJECT International

Basic Information

CHE-260.419.906
Sinserstrasse 67
6330 Cham
📍 Map ↗
Association
Updated: 23.05.2026 02:51 · Zefix ↗

Registered Persons (4)

in Elze
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wien
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Affoltern am Albis, of Thalwil
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Augsburg
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (6)

in Seligenstadt
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.01.2026
Baur Britta Resigned
in Winterthur, of Berg am Irchel
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.01.2026
Finger Jasmin Resigned
in Elsenfeld
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.01.2026
in Gaaden bei Mödling
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.01.2026
Smolinsky Denise Resigned
in Affoltern am Albis, of Unteriberg
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.01.2026
in Riederberg Waldheim
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.01.2026

Purpose

1) Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen ist der Zweck des Vereins der weltweite Schutz von Haien und der marinen Ökosysteme. 2) Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen, mit gleichem Vereinszweck soll er die Zusammenarbeit der nationalen Organisationen wirksam unterstützen und bündeln. 3) Er ist zuständig für alle internationalen Projekte, Kampagnen, Kooperationen, Förderung wissenschaftlicher Projekte, internationale Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit etc. 4) Er stellt den nationalen SHARKPROJECT-Organisationen Medienmaterial (Foto, Film, Grafiken, etc.) zur Verfügung. Entsprechende Bild- und Urheberrechte werden in einem separaten Vertrag geregelt. 5) Er betreibt für die nationalen SHARKPROJECT-Organisationen die IT-Infrastruktur wie Kollaborationsplattformen, Cloud-Lösungen, SaaS-Lösungen, Webseiten, Social-Media-Kanäle etc. 6) Der Verein erlässt bindende Weisungen oder Richtlinien gegenüber seinen Mitgliedern. Zudem können die Statuten vorsehen, dass die Mitglieder zur Sicherstellung dieser Paragrafen (insbesondere §2 Ziff. 3 und 4) Verträge mit dem Verein abschliessen.

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