CHE-157.828.764

Quantum Global Ventures AG in Liquidation

Basic Information

CHE-157.828.764
Gotthardstrasse 14
6300 Zug
📍 Map ↗
Ltd – Limited company
100'000.00 CHF
Updated: 28.05.2026 04:51 · Zefix ↗

Registered Persons (2)

in Andwil, of St. Gallen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
in Gais, of Appenzell
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Former registered persons (1)

in Lugano
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.01.2025

Purpose

Die Gesellschaft hat den folgenden Zweck. Handel und Verkauf von Agrarprodukten, Kohlenwasserstoffen und Derivaten, Rohstoffen, Erdölprodukten, Metall und Holz, die Verpflichtung im Zusammenhang mit Kautionen, die Registrierung und Verwaltung von Marken weltweit sowie die Verwaltung von Lizenzen und Produktionsabläufen. Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen mit ähnlichem Zweck. Abschluss von Verträgen jeglicher Art, Durchführung von Studien und Marktforschungen, Durchführung industrieller, kommerzieller, finanzieller und verkaufsfördernder Aktivitäten, die für den Zweck der Gesellschaft von Bedeutung sind oder darauf abzielen, dessen Verwirklichung zu fördern.

SOGC Publications

28.05.2026 #41750351-efd0-44f3-89ca-c2316b0884be
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Quantum Global Ventures AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögenss…
↓ Full text
Konkurspublikation/Schuldenruf Quantum Global Ventures AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.

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