CHE-261.592.602

PRINT1 GmbH in Liquidation

Basic Information

CHE-261.592.602
Seestrasse 123
9326 Horn
📍 Map ↗
LLC – Limited liability company
20'000.00 CHF
Updated: 05.06.2026 04:52 · Zefix ↗

Registered Persons (1)

in St. Margrethen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Purpose

Herstellung von Beschriftungen, Reklamen und Printmedien aller Art, sowie Handel mit, Transport, Import und Export von Waren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SOGC Publications

04.06.2026 #73c99b30-3500-47e4-bb5c-4db077d54854
Mutation
Mutation PRINT1 GmbH, Horn, neu PRINT1 GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
PRINT1 GmbH in Liquidation
Seestrasse 123
9326 Horn

PRINT1 GmbH, in Horn, CHE-261.592.602, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 156 vom 13.08.2020, Publ. 1004957270). Firma neu: PRINT1 GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des Bezirksgerichts Arbon vom 01.06.2026, mit Wirkung ab dem 01.06.2026, 09:00 Uhr, wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 3536 vom 01.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 156, Datum: 13.08.2020

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Thurgau
02.06.2026 #4af790a1-5312-400c-a9fa-67a44b8b586f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige PRINT1 GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 01.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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