CHE-100.647.219

Philipp und Henny Bender Stiftung

Basic Information

CHE-100.647.219
Obmoos 4
6300 Zug
📍 Map ↗
Stift
Updated: 23.05.2026 02:26 · Zefix ↗

Registered Persons (4)

in Horn-Bad Meinberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Unterägeri, of Sarnen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horn-Bad Meinberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, of Villmergen
Präsident des Stiftungsrates / Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Former registered persons (2)

Naegeli Dr. Kurt Resigned
in Herrliberg, of Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 18.04.2023
in Detmold
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.01.2023

Purpose

Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung geistig oder körperlich behinderter Menschen sowie alter Leute im weitesten Sinne. Sie kann bestehende Institutionen mit dieser oder einer ähnlichen Zwecksetzung unterstützen oder neue solche Institutionen begründen. Sie kann wissenschaftliche Forschungsprojekte, welche sich den Problemen geistig oder körperlich behinderter Menschen und alter Leute widmen, insbesondere solche der Medizin, Biologie, Geriatrie, Ernährungswissenschaften und ähnliche unterstützen, solche Projekte selbst veranlassen und entsprechende Wissenschaftspreise aussetzen. lhre Tätigkeit bezieht sich auf das In- und Ausland. Die Stiftung ist gemeinnützig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Dem Stiftungsrat steht bei der Realisierung des Stiftungszweckes ein grosser Spielraum des Ermessens zu, der es ermöglichen soll, den weitgefassten Stiftungszweck in der bestmöglichen Weise zu erfüllen. Dabei soll er stets darauf bedacht sein, die Mittel der Stiftung konzentriert einzusetzen, um eine grösstmögliche Wirkung zu erzielen. Durch die so geartete Tätigkeit des Stiftungsrates sollen der Name der Stiftung und deren segensreiche Tätigkeit bekannt gemacht und das Andenken an Philipp und Henny Bender entsprechend geehrt werden. Zur Erfüllung ihres Zweckes hat die Stiftung das Stiftungsvermögen solide und sicher anzulegen und den jährlichen Nettoertrag zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden. Finanzanlagen sind grundsätzlich konservativ bis ausgewogen zu tätigen.

Auditor

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