CHE-476.595.272

Pfarrpfrundstiftung Rothenthurm

Basic Information

CHE-476.595.272
Hauptstrasse 9
6418 Rothenthurm
📍 Map ↗
Stift
Updated: 22.05.2026 20:46 · Zefix ↗

Registered Persons (4)

in Rothenthurm, of Rothenthurm
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rothenthurm, of Rothenthurm
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Rothenthurm, of Rothenthurm
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Rothenthurm, of Walchwil
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (3)

Ress Stephan Resigned
in Rothenthurm, of Herrliberg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
until 11.07.2024
Schuler Markus Resigned
in Rothenthurm, of Rothenthurm
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
until 07.09.2022
Camenzind Erich Resigned
in Rothenthurm, of Gersau
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
until 10.09.2021

Purpose

Die Stiftung bezweckt, der römisch-katholischen Kirche die Ausübung der Seelsorge im Gebiet der kirchenrechtlich umschriebenen Pfarrei Rothenthurm und den römisch-katholischen Einwohnern dieses Pfarreigebietes die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten durch die Zurverfügungstellung der Kirchen- und übrigen Gebäude zu ermöglichen wie auch durch die entsprechenden Erträgnisse zu erleichtern. Sie gewährleistet den römisch-katholischen Kultus und trägt soweit möglich im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zum Unterhalt der Pfarrkirche, der Kapelle Bruder Klaus (Kreuzegg) sowie der übrigen kirchlichen Liegenschaften bei. Namentlich bezweckt die Pfarrpfrundstiftung als Benefizium, durch ihre Erträgnisse aus der Vermögensausstattung und mittels der patronatischen Verpflichtung der Glieder der Pfarrei Rothenthurm das Einkommen für den Inhaber des betreffenden Kirchenamtes hinsichtlich des Personal- als auch des Sachbedarfes sicherzustellen. Sie trägt im Rahmen der ordentlichen Verwaltung nach ihren finanziellen Möglichkeiten zur Entlöhnung des in das Kirchenamt, welches mit der Stiftung verbunden ist, eingesetzten Geistlichen bzw. des vom Diözesanbischof ernannten Pfarradministrators während der Dauer seiner Amtsträgerschaft bei. Schliesslich ist der Zweck sowie die ordentliche resp. ausserordentliche Verwaltung der Pfarrpfrundstiftung als kirchenrechtlich definierte Begriffe im kanonischen Recht hinreichend und für diese Statuten massgebend bestimmt.

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