CHE-112.673.117
Personalvorsorgestiftung der Siegwerk Switzerland AG
Registered Persons (6)
in Aarberg, of Grossaffoltern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rickenbach LU
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (6)
Hohl-Hess Brigitte
Resigned
in Iffwil, of Huttwil
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 20.06.2024
Montag Rolf
Resigned
in Aspi b. Seedorf (Seedorf (BE)), of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 05.02.2021
until 05.02.2021
Sciboz Laurent
Resigned
in Bonnefontaine (Le Mouret), of Treyvaux
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.03.2020
Rhyner Franco
Resigned
in Kriegstetten, of Buchs (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 10.04.2019
Walde Martin Peter
Resigned
in Biel/Bienne, of Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 19.07.2018
Purpose
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Beiträge des Arbeitgebers/der Arbeitgeber könne gemäss Art. 331 Abs. 3 OR auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.