CHE-109.740.517
Personalvorsorgestiftung der Bellevue Group
Registered Persons (6)
in Winterthur, of Regensdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Aeugst am Albis, of Riva San Vitale
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Adligenswil, of Adligenswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (3)
Gubler Martin Jakob
Resigned
in Kirchberg, of Aadorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 02.04.2026
Brunner Mark Anthony
Resigned
in Zuzwil, of Ebnat-Kappel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 02.04.2026
Kubli Oliver
Resigned
in Meilen, of Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 02.04.2026
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.