CHE-283.125.580

PERALU Immobilien AG

Basic Information

CHE-283.125.580
Seebuchtstrasse 29
6374 Buochs
📍 Map ↗
Ltd – Limited company
100'000.00 CHF
Updated: 22.05.2026 22:41 · Zefix ↗

Registered Persons (3)

in Buochs, of Buochs
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hergiswil, of Hergiswil (NW)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hergiswil, of Stans
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Purpose

Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung schlüsselfertiger Bauten sowie den Kauf, die Überbauung und den Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft bezweckt überdies die Errichtung, Verwaltung und Vermittlung von Immobilien; die Beteiligung an Immobilien-Projekten; die Betreuung und Beratung von Unternehmen, insbesondere die Ausführung von Immobilien-Treuhandgeschäften aller Art; den Erwerb, die Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum; die Vornahme von Finanzierungen sowie die Eingehung von Garantien und Bürgschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Finanzierungen auf eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für ihre Aktionäre, Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Cantonal Publications

14.04.2026 bis 14.07.2026
Baugesuch
Baugesuch – Abbruch Wohnhaus und Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Oberdorf (NW)
Bauherr: PERALU Immobilien AG · CHE-283.125.580
Seebuchtstrasse 29, 6374 Buochs
Wilstrasse 4, 6370 Oberdorf · Parz. 728
Gemeinde Oberdorf NW , Schulhausstrasse 19 , 6370 Oberdorf NW
▸ Rechtsmittel
Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).
Amtsblatt ↗ PDF ↗
🔒 Nicht mehr öffentlich einsehbar seit 14.07.2026 Login for full view

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