CHE-109.747.732

Pensionskasse Sika

Basic Information

CHE-109.747.732
Zugerstrasse 50
6340 Baar
📍 Map ↗
Stift
Updated: 23.05.2026 02:24 · Zefix ↗

Registered Persons (11)

in Steinhausen, of Sempach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Rheinfelden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schwarzenburg, of Naters
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Otelfingen, of Bauma
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Werthenstein, of Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wohlen, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Auw
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Schwarzenburg, of Guggisberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bergdietikon, of Sulgen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Meisterschwanden, of Wolfwil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Basel
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (1)

Ganz René Resigned
in Wiesendangen, of Freienstein-Teufen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 12.01.2023

Purpose

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Destinatäre sind die Arbeitnehmenden der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für welche die Arbeitnehmenden im Zeitpunkt ihres Todes oder in den letzten Jahren vor ihrem Tod in erheblichem Umfang gesorgt haben. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann jederzeit das Personal weiterer Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Unternehmungen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Nachstehend beziehen sich Destinatäre und Arbeitnehmende auf solche der Firma (gemäss Abs. 2) und solche von angeschlossenen Unternehmungen (gemäss Abs. 3). Firma und angeschlossene Unternehmungen werden nachstehend Arbeitgeber genannt.

Auditor

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