CHE-107.929.995

Pensionskasse SHP

Basic Information

CHE-107.929.995
Kronenplatz 1
8953 Dietikon
📍 Map ↗
Stift
Updated: 21.05.2026 03:13 · Zefix ↗

Registered Persons (5)

in Langnau am Albis, of Einsiedeln
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Stettfurt, of Kaltbrunn
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wettingen, of Erlinsbach (SO)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Drei Höfe
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zug
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (6)

Hiemer Patrick Resigned
in Zürich, of Drei Höfe
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 02.04.2026
Pfund Nadja Resigned
in Muri, of Lenk
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 02.04.2026
Luder Jeanine Resigned
in Wil SG, of Höchstetten
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 02.04.2026
Velic Senada Resigned
in Wädenswil, of Zürich
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivprokura
until 02.04.2026
Kälin Peter Resigned
in Einsiedeln, of Einsiedeln
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Braun Daniel Resigned
in Weesen, of Bolligen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Purpose

1 Die SHP bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Personen, welche direkt im Gesundheitswesen tätig sind oder indirekt mit dem Gesundheitswesen einen wesentlichen Umsatz tätigen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende und Mitglieder von Berufsverbänden, die mit dem Gesundheitswesen verbunden sind, wie auch Gemeinden, soziale wie kirchliche Einrichtungen können sich der SHP anschliessen. Der Anschluss eines Mitgliedes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die SHP kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der SHP. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre jederzeit geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen werden der Aufsichtsbehörde eingereicht. 3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die SHP Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Auditor

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