CHE-109.753.537

Pensionskasse Partner P-Schweiz

Basic Information

CHE-109.753.537
c/o PricewaterhouseCoopers AG
St.Jakobs-Str. 25
4002 Basel
📍 Map ↗
Stift
Updated: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Registered Persons (11)

in Schwerzenbach, of Widnau
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, of Bauma
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arni, of Lauperswil
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freienbach, of Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Eschenbach (LU)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dällikon, of Kaiseraugst
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Begnins, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freienbach, of Freienbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horgen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Altendorf
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (4)

Bischof Judith Resigned
in Zürich, of Eggersriet
Kollektivunterschrift zu zweien
until 23.02.2026
in Hermance
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 20.09.2024
Räbsamen Stefan Resigned
in Zollikon, of Mosnang
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 18.10.2022
Brunner Roman Resigned
in St. Gallen, of Laupersdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 07.09.2020

Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Partner der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, für Partner, die nach Austritt aus der Partnerschaft in der Stifterfirma weiterbeschäftigt werden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatare geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Auditor

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